Amelie14
Guten Tag, meine Tochter wurde am 10.6.14 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Das zweite Kind hat nun am 1.7.16 ET. Wahrscheinlich bleibe ich nach der Geburt 1 Jahr zuhause. Beantrage ich dann für das 2. Kind neue 1 Jahr Elternzeit oder verlängere ich die Elternzeit des ersten Kindes einfach um ein Jahr? Gibt es hier Vor und Nachteile. Das Elterngeld habe ich mir auf 2 Jahre ausbezahlen lassen. Der neue Mutterschutz fällt ja nun noch in die erste Elternzeit. Bekomme ich dann nur den Mindestsatz Elterngeld oder wird das Gehalt vor der ersten Geburt heran gezogen? Vielen Dank.
Hallo, Sie können rechtl. für Kind 1 ein Jahr aufheben u für Kind 2 2 Jahre. Sie können für Kind 2 ein Jahr nehmen u dnn die EZ von Kind 1. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Elternzeit für Kind 1 zum neuen Mutterschutz beenden, verbliebenes Jahr dem AG mitteilen das du es später nimmst. WICHTIG !!! Nur so hast Du Anspruch auf das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 Elterngeld für Kind2 wird dann der Mindestsatz von 300 € werden, plus Geschwisterbonus. Außer Du hast im letzten Jahr innerhalb der Elternzeit Teilzeit gearbeitet. Das das Elterngeld auf 2 Jahre ausgezahlt wurde, ist ohne Belang. Das was Du jetzt bekommst im zweiten Jahr ist nur eine reine angesparte Rate - außer wegen Krankenversicherung völlig ohne Mehrwert. Für Kind 2 nimmst Du dann wahlweise 1-3 Jahre Elternzeit. Falls Du vor hast nach dem Elterngeld wieder zu arbeiten und überlegst das in Teilzeit zu machen, würde ich dem AG gleich mitteilen das Du Teilzeit INNERHALB der Elternzeit arbeiten willst. Darfst Du bis zu 30 Std und hast dann besonderen Kündigungsschutz. Mit 2 Kleinkindern dürfte das erst recht zu berücksichtigen sein. Ich täte da jedenfalls nicht drauf verzichten. Und, da du dann noch ein Jahr von Kind1 hast - sofern der AG zustimmt - kannst du das dann danach dran hängen. Würde ich vor allen dann machen, wenn Du eh nicht vor hast so schnell wieder Vollzeit zu arbeiten oder gar gar nicht mehr.
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