Smilla_Julie88
Hallo Frau Bader, ich bekomme im Januar mein 2. Kind. Geplant ist, dass ich die ersten 12 Monate Basiselterngeld beziehe und nach einem Jahr wieder arbeiten gehe (zwischen 15 und 19 Stunden pro Woche). Was macht mehr Sinn: 1. Ein Jahr Elternzeit zu nehmen und dann ganz normal weiterarbeiten oder 2. Zwei oder drei Jahre Elternzeit zu nehmen und Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Wo ist der Unterschied? Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bislang 50% gearbeitet. Mein Mann nimmt die ersten 2 Lebensmonate Elternzeit und auch das Basiselterngeld. Viele Grüße
Hallo, die zweite Alternative ist die bessere, denn dann haben Sie Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB
mellomania
der unterschied ist, dass du einen kündigungsschutz hast, solange die elternzeit im hintergrund als schutzschild mitläuft. also tz in elternzeit arbeitest. die stunden die du arbeiten möchtest, sind das genausoviele wie dein tz vertrag? wenn nicht, solltest du eben tz in ez arbeiten, damit dein vertrag solange ruht und somit bestehen bleibt. denn wenn du nur ein jahr ez nimmst und dann die gewünschten stunden arbeitest, ist dein alter vertrag futsch. solange du aber tz in ez arbeitest, ruht dein alter vertrag.
Smilla_Julie88
Ich habe bisher 50% gearbeitet und würde ab 2020 gerne für 1 Jahr 40% arbeiten. Dann würde sich ja TZ in EZ anbieten.
mellomania
auf jeden fall! denn sonst ist wie gesagt dein alter vertrag futsch udn du hast kein recht, wieder auf 50% hochzugehen. vor allem der kündigungsschutz!!
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