Sweetie1512
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Beantragung der Elternzeit. Vorab ein paar Infos: 1) Ich arbeite derzeit nur 20 Std. Ich habe meine Vollzeitstelle nach dem 1. Kind aufgegeben. D. h. nach der Elternzeit habe ich ja auch nur noch Anspruch auf meine 20 Std. 2) Unser 2. Kind hat ET am 8.5.14 3) Ich muss spätestens ab Sept. 2015 wieder arbeiten, länger bekommen wir finanziell leider nicht überbrückt, da ich ja ab dem 13. Monat kein Elterngeld mehr erhalte. Daher meine Frage. Welche Variante ist besser: 1) Elternzeit bis 31.8.15 beantragen und die anderen Monate quasi verschenken? Dann wäre aber sicher, dass ich ab dem 1.9.15 wieder meine 20 Std. arbeiten kann oder 2) Elternzeit für 2 volle Jahre beantragen, also bis Mai 2016 mit dem Vermerk auf dem Antrag, dass ich ab Sept 2015 wieder in Elternzeit arbeiten möchte. Ist der Arbeitgeber bei dieser Variante verpflichtet mich zum Sept. 2015 wieder zu beschäftigen oder kann er dies ablehnen? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Danke.
Hallo, EZ für drei Jahre beantragen und in der EZ die 20 Std arbeiten Liebe Grüße NB
SumSum076
Beantrage doch Elternzeit für 3 Jahre und ab deinem gewünschten Termin Teilzeit in Elternzeit. Die kannst du auch mit 20 Std/Woche machen. Dann hättest du die ganzen 3 Jahre lang Kündigungsschutz. Dies kann der AG eigentlich nicht ablehen, da es für ihn keinen Unterschied macht, ob du nun die 20 Std in oder außerhalb einer EZ machst. Gruß Sabine
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