ailuj
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte mich vor Kurzem schon an Sie gewendet (https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-nach-ALG1-Bezug_177784.htm). Aktuell befinde ich mich in einer Weiterbildung. Kann ich nach Beendigung meiner Weiterbildung auch vorzeitig in die Firma zurück gehen? Wie kurzfristig kann ich zurück gehen? Wir planen ein zweites Kind, dementsprechend würde ich dann (wahrscheinlich) schwanger in die Firma zurück kehren. Kann der Arbeitgeber das ablehnen? Die beantragte Elternzeit endet offiziell im März 2019. Was wäre nach Beendigung der Bezugsfrist des Elterngeldes? Dann könnte ich doch definitiv wieder zurück, oder? Der Arbeitgeber würde wahrscheinlich darauf bestehen, dass ich 8h arbeiten muss. Danke für Ihre Hilfe und viele Grüße
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verkürzung. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Die Meldung der Elternzeit ist für die ersten zwei Jahre für beide (!)verbindlich. Weder der AG noch der AN müssen einer Änderung zustimmen. Erst nach Ablauf der zwei Jahre tritt der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder in Kraft, dann MUSS der AG Dich zurücknehmen, und Du MUSST wieder wie vorher zur Verfügung stehen. Jede Verkürzung der Elternzeit ist Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
malini
Wieviele MA hat dein AG? Evtl. hast du Anspruch darauf, mit TZ in EZ eher wieder anzufangen?
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