Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber zieht kurzfristig in andere Stadt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber zieht kurzfristig in andere Stadt

Blackrose5

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Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in der 17. Woche schwanger und habe das folgende Anliegen: Bereits seit über einem Jahr ist bekannt, dass mein Arbeitgeber in ein anderes Gebäude in dieser Stadt umziehen möchte. Nun gestaltet es sich wohl so, dass das Gebäude nun doch nicht rechtzeitig fertig wird und wir dort nicht einziehen können. Stattdessen hat der Arbeitgeber bestimmt, dass wir in ein Gebäude ziehen, dass sich 20km von meinem jetzigen Arbeitsort entfernt befindet. Konkret bedeutet das für mich, dass aus 25 Minuten Bahnfahrt ohne Umsteigen nun eine Bahnfahrt von 1h10min mit 2 Umstiegen werden. Eine Möglichkeit, mit dem Auto zu kommen, gibt es aufgrund Parkplatz Angel nicht. Zudem werden wir alle (12 Personen) in zwei kleine Räume gepfercht, da nicht mehr Platz vorhanden ist. Auch wenn wir eine längere Anfahrt haben, besteht der Arbeitgeber auf die bestehenden Arbeitszeiten. Da die Bahn nicht so zuverlässig ist, ist davon auszugehen, dass ich dann künftig statt 10h über 13 Stunden außer Haus sein werde, um Arbeiten zu gehen. Das ganze soll ab Oktober sein, also in meinem Fall ab SSW 20 bis zum Mutterschutz. Nun zu meiner Frage: Darf meine Chefin dies einfach so verlangen? Habe ich hier eventuell Möglichkeiten, mit dem Mutterschutzgesetz zu argumentieren? Ehrlicherweise denke ich nämlich nicht, dass ich das einfach so wegstecken kann, immerhin betrifft es auch die Wintermonate... Vielen Dank vorab und liebe Grüße Blackrose5


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bezüglich ddes Umzuges ist die entscheidende Frage, was dazu im Arbeitsvertrag geregelt ist. Bezüglich der Größe des Büros musste ich selber googeln: Die gesetzliche Regelung besagt im Kapitel 5 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A1.2, dass ein Büroraum mindestens 8 m2 groß sein sollte. Für jeden weiteren Mitarbeiter werden 6 m2 angerechnet. So ergibt sich für ein 4-Personen Büro eine Mindestgröße von 26 m2. Liebe Grüße NB


peekaboo

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ansonsten denke ich mal, mußt Du da mitgehen oder kündigen... Ich weiß ja nicht, wie es Dir sonst geht, aber Du bist SS und nicht krank. Wenn Dich der lange Anfahrtsweg so belasten sollte, kläre das evtl. mit Deinem Frauenarzt. LG Peeka


HeyDu!

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12 Personen in 2 kleine Räume... Unabhängig von der Schwangerschaft muss sich der AG natürlich an Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung halten. Zumindest aus der Ferne klingt diese Tatsache nach einem Angriffspunkt.


Mutti69

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das sehe ich wie HeyDu, kam mir auch sofort in den Sinn. In den Sinn, aus leidvoller Erfahrung, zwei Ätzkollegen haben so das durchgesetzt, was sie wollten...da kam echt jemand mit dem Zollstock und hat fehlende 5 cm bemängelt.


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