Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie komme ich am schnellsten aus dem Vertrag raus?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie komme ich am schnellsten aus dem Vertrag raus?

Svenja75

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Da mein Arbeitgeber mir in Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten möchte und auch nach Elternzeit dieses nicht vor hat, möchte ich nun mein Anstellungsverhältnis endgültig kündigen. Normalerweise muss ich ja die gesetzlichen Fristen nach BGB hierbei einhalten. Nun könnte ich aber Morgen schon bei einem neuem Betrieb anfangen. Wie komme ich am schnellsten aus dem alten Vertrag raus? Mein Arbeitgeber lässt sich am Telefon verleugnen und auf Emails wird nicht geantwortet. Ich würde gerne einen Aufhebungsvertrag haben, eher gestern als heute. Aber drauf einlassen muss sich mein AG nicht, oder? Dumme Situation. Sitze zu Hause rum und könnte nun längst wieder arbeitstechnisch durchstarten, aber die Kündigungsfrist hält mich zurück. Kann ich in meinen Kündigungsschreiben auch den Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag formulieren?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihnen ist ein Job angeboten worden, der Ihnen zusagt? Machen. Und parallel schriftlich kündigen. Rechtlich zwar nicht richtig, aber was will der AG machen? Kündigen? Liebe Grüße NB


desireekk

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Hast Du schriftlich, dass er Dir keine Arbeit anbieten kann/will? Dann kannst Du jederzeit bei einem neuen AG parallel während der EZ arbeiten. Wenn Du deinen AG nicht erreichst wäre mir persönlich das erst mal wurscht und ich würde arbeiten. Dann ggf. fristgerecht zum Ende der EZ kündigen und fertig Gruss Désirée


Svenja75

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Ja, ich habe es schriftlich per Email und sogar noch einmal per Brief bekommen, dass Teilzeit nicht möglich ist. In keinster Weise. Auch nicht nach EZ. Parallel arbeiten dürfte ich ja nur, wenn mein jetziger AG mir das erlaubt. Und da liegt der Hase ja wieder im Pfeffer.


desireekk

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Der Hase ist, dass er Dir keinen Arbeitsplatz anbietet. Somit kannst Du Dir woanders eine Tätigkeit suchen, weil er es Dir nicht mehr verbieten kann. Dies könnte er nur, wenn er Dir eine Tätigkeit anbietet. Tut er aber nicht.... also :-) Désirée


Svenja75

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Ok. Dann kann ich also den neuen Vertrag antreten und zeitgleich meine Kündigung für den 15. April schreiben? Das wäre ja super.


la-floe

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auch wenn nicht.... was will dein alter AG denn tun, wenn du kündigst und nicht mehr kommst? Dich feuern? muuahhhh. floe


Svenja75

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Kündigung ist gerade per Einschreiben / Rückschein raus! Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe! Viele Grüsse, Svenja


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