Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann Vater von verheimlichten Kind Vaterschaft beweisen und Umgang bekommen?

Frage: Wie kann Vater von verheimlichten Kind Vaterschaft beweisen und Umgang bekommen?

juuuule

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund hat neulich zufällig erfahren, dass seine Ex-Freundin ein 7-jähriges Kind hat und er vermutet, dass er der Vater ist (es deutet einiges darauf hin). Sie hat sich damals von ihm getrennt und ist weggezogen. Er denkt, dass sie ihn als Samenspender benutzt und ihm das Kind verheimlich hat. Er würde sehr gerne das Kind sehen und seine Vaterrolle einnehmen. Seine Ex verweigert aber einen Vaterschaftstest und sagt, dass sie alles tun wird um zu verhindern, dass er das Kind sieht und sich irgendwie einmischt. Was kann man tun, um zu beweisen, dass er der Vater ist und zu erreichen, dass er das Kind sehen kann? Wir haben von "gerichtlicher Vaterschaftsfeststellung" gelesen, aber selbst wenn das Erfolg hätte, heißt das dann ja auch noch nicht, dass er Umgang oder gar Sorgerecht bekommt, oder? Vielen Dank für die Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung machen. Daraus resultieren Rechte und Pflichten. Unterhaltspflichten aber auch das Recht, langsam mit dem Kind einen regelmäßigen Umgang aufzubauen und auch die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Ich finde das gut. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Doch, das ist durchaus möglich. Er muss auf Feststellung der Vaterschaft klagen, belegen dass er erst jetzt davon erfahren hat ( ab dem Zeitpunkt wo er es erfuhr bis zur Klage dürfen nur zwei Jahre vergehen] Und wenn er es dann ist, dann steht ihm auch Umgang zu.


la-floe

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Möglich ist das. Die Frage ist, ob das sinnvoll ist. In der aktuellen Konstellation sehe ich die Gefahr, dass der Vater lediglich zahlen darf, nach so langer Zeit wird er gegen den Willen der Mutter keine Vaterrolle einnehmen können. Mein Tipp: lasst es so, wie es ist. floe


Mitglied inaktiv

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Hinweis: Erkundigt Euch vorher über die Konsequenzen. Nicht das er 7 Jahre Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss ;-) Ansonsten Klage löst Euer Anliegen.


Mitglied inaktiv

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Wenn er 7 Jahre zurückzahlen muss - dann hat die Mutter aber ein ernsthaftes Haftproblem im heftigsten Falle. Und die Kasse dürfte sich erst an die Mutter wenden und das zu unrecht erhaltende Geld zurückfordern. Evtl hat die Dame deshalb ja auch wenig Interesse daran das das alles auffliegt...


juuuule

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Dass er Unterhalt zahlen müsste, würde ihm nichts ausmachen, solange es wirklich dem Kleinen zugute kommt. Klar, finanziell wäre das schon nicht einfach, aber dem Kleinen soll es ja gutgehen. Aber er möchte ihn eben auch sehen und der Kleine hat ja auch das Recht zu erfahren, dass es einen Vater gibt. Jetzt ist es noch möglich vorsichtig eine Vater-Sohn-Beziehung aufzubauen. Meinem Freund ist klar, dass das nicht von heute auf Morgen geht, aber er möchte die Chance dazu haben. Und die Frage ist, welche Steine ihm die Mutter in den Weg legen kann...


bellis123

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@floe "Mein Tipp: lasst es so, wie es ist." Das kann doch nicht dein Ernst sein! Vater und Kind haben das Recht sich kennen zu lernen und das ist auch gut so. Da passiert doch nichts unbegleitet, das Jugendamt wird für eine schrittweise Annäherung sorgen um das Kind nicht zu überfordern.


la-floe

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Ist mein Ernst, glaub das ruhig


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