Töni
Hallo, unsere Tochter wurde Ende März 2023 geboren. Ich bekomme den Höchstsatz Elterngeld und bleibe 1 Jahr zuhause in Elternzeit. Wir planen ein zweites Kind im geringen Abstand zu bekommen. Wann müsste das 2. Kind spätestens geboren werden damit ich wieder den vollen Prozentsatz Elterngeld beziehen könnte? Verstehe ich es richtig, dass das spätestens mit einem Geburtstermin (1. Kind dann 15 Monate alt) der Fall wäre???
Hallo, knapp 16 Mo. 1. Kind EG Plus bis zum 14 Lebensmonat + Mutterschutzfristen ca 6 Wo. Liebe Grüße NB
Ani123
Bei Basis-EG müsste das 2. Kind ca. 13,5 Monate nach dem 1. Kind kommen. Bei EGplus ca. 15,5 Monate. Beispiel: Das 1. Kind kommt am 15.08.2023. Basis-EG gibt es bis zum 14.08.2024. Im Anschluss daran direkt 6 Wochen Mutter. Somit müsste der ET spätestens am 25.09.2024 sein. Bei EGplus können sie 14 Monate vom 1. Kind ausklammern lassen. Das wäre der Zeitraum vom 15.08.2023 bis 14.10.2024. Im Anschluss daran direkt 6 Wochen Mutter. Somit müsste der ET spätestens am 25.11.2024 sein. Evtl. können sie ein paar Tage mit dem Geschwisterbonus ausgleichen, welcher 10 Prozent vom EG ist.
MamaausM2
Ganz so genau wie es Ani beschreibt ist es nicht Bei Basis Elterngeld werden 12 Monate nicht berücksichtigt und bei egplus 14 Monate und halt die Monate mit Mutterschaftsgeld. Es werden immer komplette Monate ausgeklammert, selbst wenn der Mutterschutz z.b. am 30.08. beginnt. Auch wenn bis z.b. Elterngeld bis zum 2. des Monats gezahlt wird. Dann wird dieser Monat komplett nicht berücksichtigt. Das heißt... Bei Bezug Basis Elterngeld müsste das zweite Kind ungefähr nach 14 Monaten geboren! sein und bei egplus ungefähr nach 16 Monaten. Dann gibt es das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind. Außer man arbeitet halt nach 12 Monaten bzw 14 Monaten wieder, sonst zählen alle späteren Monate mit 0€
luvi
Hallo, Damit du das gleiche Elterngeld bekommst bzw. sogar etwas mehr wegen dem Geschwisterbonus, müsste dein neuer Mutterschutz im April 24 (spätestens am 30.4.) beginnen. Aber wenn du jetzt den Höchstsatz bekommst, könnte es auch sein, dass du diesen auch noch bekommst, wenn dein Kind später geboren wird und Monate mit keinem Einkommen in die Berechnung fließen. Das hängt von deinem Einkommen ab. LG luvi
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