Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann man gesetzlich vom Arbeitszwang in der Jobcenter sich ab bestellen?

Frage: Wie kann man gesetzlich vom Arbeitszwang in der Jobcenter sich ab bestellen?

MariaSofi

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Guten Tag ! Meine Bekannte hat in der Familie 4 Kinder, 3 sind im Schulalter. Der Vater vom Kinder hat eine körperliche Gesundheitsprobleme darum kann nur auf begrenzte Zeit Arbeiten ,sie arbeitete selbst auf Teilzeit(6St.pro Tag)gegenüber beziehen die Familie die Harz4 Hilfe ,die Frage ist kann der Ehemann sich in der Jobcenter vom Arbeitszwang abbestellen und auf Schulkinder aufpassen werdend meine Bekannte arbeitete?Voraus Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bevor er das macht, er solle mit dem Jobcenter wegen der Kürzung reden. Denn dann steht er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Möglich wäre es vielleicht, wenn die Frau dann wesentlich mehr arbeitet. Liebe Grüße NB


cube

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Sofern er dennoch eingeschränkt arbeitsfähig ist, kann er nicht. Es sei denn, er will auf Unterstützung vom Amt verzichten. Dann kann er natürlich gerne angeben, Hausmann zu sein und nicht mehr auf Arbeitssuche - Geld gibt es dann aber auch keines mehr.


Felica

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Nein, kann er nicht. Entweder steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder nicht. Dann gibt es auch kein Geld vom Jobcenter. Den die sind dann für ihn nicht zuständig. Wer nicht arbeitsfähig ist und sonst keinerlei Ansprüche hat, kann dann nur Sozialgeld beziehen, kein Hartz4. Ist er nicht arbeitsfähig oder nur eingeschränkt, sollte er besser prüfen lassen ob ihm Erwerbsunfähigkeitsrente zusteht, teils oder ganz. Davon ab, wenn er nur teilweise arbeiten kann, wird sie aufstocken müssen langfristig. Spätestens wenn auch das letzte Kind im Schulalter ist.


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