Katja V.
Hallo Frau Bader. Ich habe gelesen, dass ich meine jetzige, laufende Elternzeit vom ersten Kind vorzeitig beenden kann, um den Mutterschutz für das zweite Kind geltend machen kann. Wie gehe ich da vor bzw. was muss ich da genau machen, um den Mutterschutz bei meinem AG und meiner KK zubeantragen? Wann muss ich die Anträge abgeschickt haben? Hier noch ein paar Daten zu mir. Ich bin im dritten Jahr Elternzeit. Meine Tochter ist am 25.09.2016 geboren. Der errechnete Termin für mein zweites Kind ist der 12.03.2019. Vielen Dank im Voraus Schöne Grüße Katja V.
Hallo, Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; Das steht im § 16 BEEG. Schreiben Sie das dem AG. Liebe Grüße NB
mellomania
du schickst deinem AG (wenn er das so möchte, dann muss er das attest auch bezahlen) ein attest über die bestehende schwangerschaft mit dem berechneten entbindungstermin und dem beginn mutterschutz (steht nicht bei allen drauf, müsstest du aber wissen um die eltenrzeit auf einen tag VOR diesem beginn zu beenden). das wars. den rest macht der AG. die zurückgespielte elternzeit kannst du später nehmen
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