Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was braucht mein Arbeitgeber um meinen Mutterschutz zu beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was braucht mein Arbeitgeber um meinen Mutterschutz zu beantragen?

Konstelene

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Ich arbeite in einem sehr kleinen Unternehmen, mein Arbeitgeber hat mich heute gefragt, was er fuer meinen Mutterschutz unterschreiben/machen muss? Was muss der Arbeitgeber machen, damit ich mein Gehalt weiter im Mutterschutz erhalte? Danke im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Er bekommt die Bescheinigung vom Arzt und wendet sich an die KK. Diecregeln das. Liebe Grüße NB


mellomania

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du reichst ihm eine schwangerschaftsbescheinigung ein, auf dem der mutmaßliche entbindungstermin und der beginn des mutterschutzes draufsteht. er reicht es bei der krankenkasse ein. du erhälst weiter deinen lohn, 13. euro davon von der kk und den rest vom AG


Felica

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Was genau meinst du? Den mutterschutz, also was du auf der Arbeit noch machen darfst? Dafür langt es wenn du dir vom Arzt eine Schwangerschaftsbescheinigung geben lässt. Kosten dafür muss der AG erstatten. Auf die lohnzahlung hat das keinen Einfluss, den der AG zahlt normal weiter und bekommt da auch nichts erstattet. Du musst ja auch weiter arbeiten. Kannst du aufgrund der Arbeit nicht mehr arbeiten weil dein AG keine Arbeit hast die du als Schwangere noch machen darfst, dann muss er ein BV ausstellen. In dem Falle zahlt der AG erst einmal dein Gehalt und bekommt es dann von der KK erstattet. Gleiches gilt wenn der Arzt ein BV ausstellt. Oder geht es dir um das Mutterschaftsgeld? Also die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach Geburt? Da bekommst kurz vorher eine Bescheinigung vom Arzt. Diese reicht du bei der KK ein. Von dieser bekommst du dann die bis zu 13 € pro Tag einmal vor der Geburt. Für die ersten 6 Wochen. Nach Geburt gibst du bei der KK die Geburtsurkunde ab und bekommst für die 8 Wochen pro Tag bis zu 13 €. Dein AG zahlt in der ganzen Zeit seinen Anteil weiter, also das Gehalt minus den Teil den du von der KK bekommen hast. Je nachdem kann der AG danach seinen Teil noch von der KK wiederholen.


KielSprotte

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Die bisherigen Antworten sind nicht ganz korrekt. Du bekommst 13,-- Euro von deiner KK und die Differenz zu deinem tatsächlichen Nettoeinkommen vom Chef. Allerdings ist das kein steuer- und sv-pflichtiges Entgelt, sondern eine befreite Lohnersatzleistung. Also: bei schwankendem Entgelt gilt der Netto-Durchschnitt der letzten 3 Monate bzw. halt dein normales Netto, dieses wird auf Kalendertage runtergerechnet und du bekommst pro Kalendertag vom AG die Differenz zwischen kalendertäglichem Netto und den 13,-- Euro der KK steuer- und sv-frei ausgezahlt. Das ganze immer nach Kalendertagen also z.B. im Januar für 31 im Februar für 28 bzw. 29 Tage. Ich hoffe, das ist so verständlich, sonst gerne nachfragen.


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