Tante_Emma88
Hallo, Ich habe aktuell eine Frage zum Mutterschutz in Elternzeit wg erneuter Schwangerschaft Ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit und habe meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert. Neben Glückwünschen habe ich folgende Antwort erhalten: "Eine kurze Anmerkung meinerseits, deine aktuell laufende Elternzeit würden wir dann unterbrechen, damit du zum 23.06.23 wieder in den neuen Mutterschutz eintreten kannst!" Jetzt würde mich interessieren ob ich mit dieser Info/ Klausel dann während des Mutterschutzes mein Gehalt bekomme oder ob ich eine Beendigung der Elternzeit wg erneuter Schwangerschaft AKTIV beim AG beantragen muss um für die Zeit des Mutterschutz mein Gehalt zu bekommen? Vielen Dank vorab
Hllo, müssen Sie aktiv beantragen. Ist ja im Konjunktiv geschrieben. Liebe Grüße NB
Neverland
Ich würde daa schriftlich bestätigen. Daa sollte dann reichen.
Dojii
Rechtlich gesehen musst du das deinem Arbeitgeber aktiv mitteilen, damit du auf der sicheren Seite bist. Von daher würde ich ihm kurz schriftlich zukommen lassen, dass du damit einverstanden bist, dann sollte alles passen.
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