Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann ich mein Recht auf Teilzeit einklagen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie kann ich mein Recht auf Teilzeit einklagen?

Powerlady1983

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Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich momentan noch in Elternzeit. Diese endet am 08.12.2012, dann sind die 3 Jahre wie beantragt rum. Ich habe schon vor Monaten meinen Arbeitgeber mitgeteilt, das ich nach der EZ in Teilzeit zurückkehren möchte. Er hat mich bisweilen immer vertröstet und gesagt, er wüsste nicht, ob und wann "Bedarf" bestehen würde. Letzte Woche hat er dann gemeint, das er leider keine TZ-Stelle für mich habe und mir dann bald die Kündigung ausschreiben würde. Ist das denn Rechtens? (Der Betrieb hat mehr als 15 Mitarbeiter und ich war länger als 6 Monate beschäftigt) Wie kann ich mein Recht auf TZ einklagen? (Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten...) Habe ich Recht auf eine Abfindung? (Ich habe 2 volle Jahre in der Firma gearbeitet, bis ich schwanger wurde) Danke schonmal für Ihren Rat. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Arbeitgeber muss betriebliche Gründe nennen, wenn er Ihnen eine Teilzeitstelle nicht bieten will.in Hinblick auf die angekündigte Kündigung würde ich einen Kollegen vor Ort aufsuchen. Hierfür können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und müssen nur eine Schutzgebühr von zehn Euro zahlen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ab zum Gericht und einen Beratungsschein holen, kostet 10€ und kannst Dich dann beim Anwalt beraten lassen. Wenn Aussicht auf Erfolg kann man weitere Hilfen beantragen


Lina_100

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Haben Die die TZ schriftlich beantragt? Wenn nein holen Sie dies unverzüglich nach! Es gilt ausserhalb der EZ eine Frist von 3 Monaten für den TZ Antrag, diese haben Sie schon versäumt, so dass Sie erst ab frühestens 12.12.12 TZ beantragen koennen, wenn der Antrag morgen zugeht. Sorgen Sie für eine Nachweisbarkeit (Bote, Quittung, etc.). Wenn Ihr AG kündigen möchte kann er dies erst am ersten Tag nach Ende der EZ mit vertraglicher bzw gesetzlich (je nach Dauer der Zugehörigkeit evtl. länger). Lassen Sie dich beraten und holen Sie einen formwirksamen (schriftlich & unterschrieben) nach!


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