Jocy
Guten Tag, Frau Bader Ich bin ausländische Studentin, die Zwillingen in Okt 2013 bekommen haben. Meine Wohnung habe ich nicht gekündigt aber Zwischen gemietet. Wegen diese Grund habe ich ein Brief von Elterngeld bekommen, mit einer Ablehnug! Ich muss eine Widerspruch shreiben aber ich weiß es nicht wie kann ich alles in Ausland machen. Wenn ich nach Deutschland kehre und diese ganze Situation kläre. Wäre es ok? Ich muss weiter studieren, ich bin allen erziehenden Mutter und bis jetzt habe ich alles selbst finanziert. Meine Babys sind deutscher aber mit keinen Unterstützung. Bitte informieren Sie mir bitte. Danke!
Hallo, da Sie keinen gwöhnlichen Aufenthalt in D haben bekommen Sie auch kein EG Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
In welchem Land bist Du gemeldet ? Bekommen sie Kindergeld ?
luvi
Hallo, um Elterngeld zu bekommen, muss man tatsächlich in Deutschland leben. Ich denke, darin liegt das Problem. Deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld. Wenn Du wieder in Deutschland lebst, wirst Du auch für die verbleibenden Monate Elterngeld bekommen. Bei Zwillingen ist ja schon der Mindestsatz eine ganze Menge Geld. Pro Monat mit Mindestsatz 1200 Euro soweit ich weiß. Gibts da keine Möglichkeit, dass Du zumindest den Zwischenmietvertrag kündigst? Liebe Grüße Luvi
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