Mitglied inaktiv
Erziehungsgeld wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland gezahlt. Hier der entsprechende Auszug aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz: Anspruch auf Erziehungsgeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr.1 zu erfüllen, von seinem im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässigen Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vorübergehenden Dienstleistung in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereiches entsandt, abgeordnet, versetzt oder kommandiert ist, Versorgungsbezüge nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder eine Versorgungsrente von einer Zusatzversorgungsanstalt für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhält oder Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ist. Dies gilt auch für den Ehegatten einer hiernach berechtigten Person, wenn die Ehegatten in einem Haushalt leben. Meine Frage dazu ist: Gilt dies auch fuers Kindergeld? Vielen Dank! Sandra
Liebe Sandra, es gibt KG, wenn er nach § 123a Beamtenrahmengesetz eine im Ausland zugewiesene Tätigkeit ausübt-ich gehe davon aus, daß das ier zutrifft! N. Bader
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Da ich mich gerade mit all den bürokratischen Fragen rumschlage, hier die nächste :-) erziehungsgeld kann ich ja für die zeit nach dem mutterschutz beantragen, aber ab wann beantragt man den Kindergeld? und wenn beides gleichzeitig erhalten werden kann wird das dann für den berechnungsbetrag vom erziehungsgeld abgezogen??? lg pet
sehr geehrte frau bader, meine tochter wurde im januar 2004 in den usa geboren. wir leben bereits seit einem jahr hier und werden nach ablauf von 2 jahren wieder nach deutschland zurueckkehren. finanziert wird dieser aufenthalt ueber ein steuerfreies stipendium einer deutschen koerperschaft. bezueglich kinder- und erziehungsgeld haben wir sehr w ...
Hallo! Ich habe mal eine allgemeine Frage: Im Juni wird mein Kind zur Welt kommen. Davor habe ich gearbeitet und ca. 1600 Euro netto verdient. Ich bin alleinerziehend und würde gern Erz.geld für 1 Jahr beantragen, also max. 450 Euro. Dazu noch Kindergeld von 154 Euro. Macht zusammen max. 600 Euro. Wie kann es sein, dass man vorher mit 1600 Euro a ...
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Hallo, bekommt eigentlich jeder mit Wohnsitz in Dtl. den vollen Satz, oder ist das wiederum abhaengig vom Einkommen und meinen Ersparnissen? Was gibt es sonst noch an finanziellen Unterstuetzungen, wenn man Nachwuchs bekommt? Kindergeld: 1. Kind 154 EUR Erziehungsgeld: wunschweise 1 Jahr 450 EUR Kann ich mit dieser Geldspritze sicher rechne ...
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Hallo Faru Bader! Meine Tochter wird im Januar 5 Monate. Wir leben momentan im Aussland(Spanien). Meine Frage lautet, habe ich Anspruch auf Erziehungsgeld oder Kindergeld, da ich in Deutschland noch gemeldet bin! Ich war mir nicht sicher und habe diese Hompage nun entdeckt. Wenn ja gibt es Fristen wann der Antrag abgegeben werden muss? Vielen ...
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