Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Deutsche im Ausland koennen Erziehungsgeld bekommen! Ist das beim Kindergeld genauso?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Deutsche im Ausland koennen Erziehungsgeld bekommen! Ist das beim Kindergeld genauso?

Mitglied inaktiv

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Erziehungsgeld wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland gezahlt. Hier der entsprechende Auszug aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz: Anspruch auf Erziehungsgeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr.1 zu erfüllen, von seinem im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässigen Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vorübergehenden Dienstleistung in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereiches entsandt, abgeordnet, versetzt oder kommandiert ist, Versorgungsbezüge nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder eine Versorgungsrente von einer Zusatzversorgungsanstalt für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhält oder Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ist. Dies gilt auch für den Ehegatten einer hiernach berechtigten Person, wenn die Ehegatten in einem Haushalt leben. Meine Frage dazu ist: Gilt dies auch fuers Kindergeld? Vielen Dank! Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, es gibt KG, wenn er nach § 123a Beamtenrahmengesetz eine im Ausland zugewiesene Tätigkeit ausübt-ich gehe davon aus, daß das ier zutrifft! N. Bader


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