Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie kann ich einen elternzeit antrag rückgängig machen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie kann ich einen elternzeit antrag rückgängig machen

Mitglied inaktiv

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Hallo,ich habe ein riesen problem ich habe von meiner tochter elterzeit eingereicht auf ein jahr das heißt vom 17.02.2011-17.02.2012 mein arbeitgeber hatte mich dann vesucht zu kündigen und es ging vors arbeitsgericht dann hat meine anwältin ein neues schrieben ausgesertzt wo drin steht das ich 3 jahre in elterzeit gehe mein problem jetzt ist es aber das ich wieder schwanger bin und mein 2 kind am 17.03.2012 geboren wird das heißt ich bin ja jetzt schon wieder in mutterschutz!!!Da ich aber noch in elterzeit bin bis 2013 hätte ich nur ein anspruch auf das geld von der krankenkasse also pro tag 13 euro mein chef muss die diferenz zum letzen netto gehalt so nicht zahlen es soll aber die möglickeit geben das ich ein schreiben auf setze wo drin steht das ich nur ein jahr für meine tochter elterzeit haben möchte und fürs 2 kind dann ganz normal weiter dann müsste er die diferenz zahlen ist das alles so richtig und wie setzt ich das schrieben auf??bitte bitte helf mir kann meine tochter doch nicht nur von dem bisschen geld ehrnären...ganz liebe grüße dorina


peekaboo

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machen als AG. Man hat u. U. die Möglichkeit die Elternzeit abzubrechen, wenn der AG das betrieblich umsetzen kann und man evtl. in eine Notlage kommt. Im Klartext : Du willst den Arbeitgeber "schröpfen", sodaß er für Euer Kind zahlen muß. Kein Wunder, daß keine Mütter im Gebährfähigen Alter eingestellt werden bzw. nicht gerne genommen werden. Kopfschüttelnde Grüße Peeka


CKEL0410

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Wenn man ein Kind plant sollte man dir auch ernähren können,zumal du ja mit dem Geld eh nicht gerechnet gerechnet hast.!


Mitglied inaktiv

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was labert ihr denn für einen müll,eine frau mit kind die in arbeit steht bekommt weniger als ein harz 4 spinner wie kann das denn sein??habe nur nach meinen rechten gefragt ahnt ja keiner dasa so ein blödsinn von euch kommt


Lina_100

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Hallo, Nach deutschem Recht (im BEEG) dürfen Sie nur um den AG Zuschuss zu erhalten die EZ nicht abbrechen. Das ist ausdrücklich geregelt. Anders nur wenn man in der EZ zulässig TZ arbeitet. Ob diese Regelung europarechtmaessig ist oder nicht ist allerdings umstritten. Wenn Sie mit Ihrem AG "durch" sind könnten Sie also ihre EZ beenden (schriftlich) zum RA gehen und das gerichtlich geltend machen. Wie das ausgeht ist allerdings fraglich und arbeiten werden Sie dann wohl nie wieder bei Ihrem AG.


Mitglied inaktiv

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okay danke, das heißt also nur mutterschaftsgeld na dann muss ich damit halt leben kein wunder das heut zu tage keine kinder mehr in die welt gesetzt werden lg


peekaboo

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sollte das alles nicht reichen, dann hat man u. U. die Möglichkeit auf zusätzliche Sozialhilfe. Und noch einmal, ich finde es eine bodenlose Frechheit den AG mit dem man auch noch rechtlich seine 3 Jahre erstritten hat so ausnehmen zu wollen. Ich bezweifle so oder so daß der AG diese Arbeitnehmerin nach der EZ wieder nimmt. Nur so als Anmerkung: Ich kenne kaum ein Land, daß so viel für eine höhere Geburtenrate tut, wie Deutschland. Kindergeld Elterngeld Geschwisterbonus All das muß ja auch irgendwie finanziert werden LG Peeka


Mitglied inaktiv

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ja das sehe ich ja auch alles ein und das hat überhaupt nichts damit zu ob ich meinen arbeitgeber ausnehmen will oder nicht will ich ja garnicht es war nur ne frage wie das alles leuft und sozialgeld beantragen obwohl man in arbeit steht neee danke das wollte und will ich auch nicht möchte nicht vom staart leben!!!mein problem ist es doch auch nur das ich jetzt bis zum 17.03. von 500 euro mutterschafsgeld leben soll naja und am 10 kommt noch kindergeld für meine kleine nur es müssen eben auch rechungen bezahlt werden usw vieleicht ist es auch einfach nur meine angst ich weiß es nicht!!!lg


Mitglied inaktiv

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mein freund und der vater meiner tochter verdient selber nur 700 euro ich sage jaaaa es ist einfach nur die angst


Lina_100

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Sie denn in 3 Jahren EZ leben? Oder war der Plan bei der Verlängerung schon so schnell wie möglich schwanger zu werden, um nochmal das EG wie beim ersten Kind mitzunehmen und erst danach wieder zu arbeiten? Sie werden doch einen Monat überbrücken können.


Mitglied inaktiv

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nein das war alles so nicht geplant ich habe bei meiner tochter ein jahr elternzeit eingereicht wollte dann wieder arbeiten gehen musste mit meinen chef dann aber leider vors arbeitsgericht meine anwältin machte dann elternzeit auf 3 jahre draus!!!ich wusste garnicht das cih schwanger bin erst wo schon alles zu spät war,war schon 15 woche....und sehr geschockt es waren auch keine anzeichen da und ich habe alles ganz normal bekommen war zur normalen untersuchung und da sagten sie mir das denn...lg


peekaboo

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Also, geschwisterbonus steht euch u.U. Auch noch zu.. Und es waere nuraufstockende sozialhilfe... Lg


Lina_100

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Es geht nur um den 1 Monat, da sie wegen der kurzen SS Folge wieder das EG wie beim ersten Kund bekommt + Geschwistebonus.


peekaboo

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