Blossa23
Liebe Frau Bader ich stehe vor einem sehr großen Problem. In 2 Wochen endet nach nun insgesamt fast 2 Jahren meine Elternzeit und ich muss wieder arbeiten gehen. Allerdings ist die Eingewöhnung unseres Kindes bei der TM gescheitert und unsere Tochter weist Zeichen einer Traumatisierung auf (siehe Entw.psychologe Posth), sodass wir die Eingewöhnung abbrechen oder aber zumindest pausieren müssen und uns dann sehr viel mehr Zeit dafür nehmen müssen. Arbeiten in 2 Wochen geht so leider wirklich nicht! Wir sind ratlos, wie wir nun vorgehen sollen? Ich weiß nicht, ob ich die EZ unserer Tochter überhaupt verlängern könnte, da ich aufgrund unzuverlässiger Aussagen der Tagesmutter diese bereits 3 Mal verlängern musste. Oder aber ich beantrage Elternzeit unseres 1. Kindes, der 6 Jahre alt ist und bei dem wir 1 jahr auf die Zeit zw 3-8 Jahren übertragen haben. Kann der Arbeitgeber eine Elternzeit in diesem Fall ablehen? und falls er zustimmt: DAS Problem ist die 7-wöchige Frist. Wie soll ich in den 7 Wochen bis zur evtl. neuen Elternzeit arbeiten gehen, wenn ich keine Betreuung habe? Kann mir gekündigt werden? Ich hoffe so sehr auf eine rasche Antwort. Die Situation ist unerträglich, v.a. weil unser kleines Kind daraus einen Schaden nehmen kann.. DANKE
Hallo, ich würde mal mit dem Ag reden, ohne seine Zustimmung geht es gar nicht mit der Verlängerung Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Der Ehemann/Kindsvater kann Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub nehmen und sich ums Kind kümmern. 2. Eine Oma/Opa/Nachbarin kümmert sich ums Kind. 3. Wenn du nicht zur Arbeit kommst, musst du evtl selber kündigen, oder du kannst gekündigt werden. Es ist jedenfalls dein Problem, für das nur du eine Lösung finden musst. 4. Für eine Verlängerung der EZ ist die Frist abgelaufen. Wenn der AG trotzdem mitmacht, wäre es schön. Aber er muss nicht. Ich halte die Option 1 für die beste, und du gehst arbeiten.
Tini_79
Mir ging es ähnlich, die Eingewöhnung dauerte insgesamt 4 Monate. Du kannst deinen AG um unbezahlte Freistellung bitten. Zur kurzfristigen Pflege von Angehörigen sollte dir das eigentlich zustehen, ich meine bis zu 6 Monate? Bei uns gibt es glücklicherweise ein Arbeitszeitkonto über den Tarfivertrag - daraus konnte ich Tage entnehmen (waren bei mir dann nur 3 Wochen) und habe somit quasi Gehalt in der Zeit bekommen. Vielleicht gibt es ja so eine Möglichkeit, die du bisher noch nicht kennst? In jedem Fall kommst du nicht drum herum, mit dem AG zu reden!
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