misses-cat
Hallo das Mutterschutzgesetz hat sich doch dieses Jahr auch im Bezug aufs stillen geändert, meines Wissens hat man nur noch im ersten Lebensjahr ein Anrecht auf Stillpausen am Arbeitsplatz. Hat da jemand einen Link zu? Danke
Hallo, im neuen Mutterschutzgesetz steht das im § 7 Abs. 2. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1228.pdf%27%5D__1516280526576 Liebe Grüße NB
misses-cat
Trotzdem danke
Ryberia_16
§ 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen (...) 2) 1Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. 2Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. 3Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird. https://dejure.org/gesetze/MuSchG/7.html Der Anspruch gilt leider nur noch für das erste Jahr, so wie ich das heraus lese. Allerdings kannst du mit deinem AG sprechen ob du nicht auch im 2.LZ deines Kindes weiter stillen kannst, wenn dir das Kind jemand auf die Arbeit bringt? Vielleicht bieten sich da Möglichkeiten. Liebe Grüße Ryberia
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Gerne hätte ich ihre Meinung hierzu... Ich habe eine Mail an meine Betriebsärztin geschrieben und sie um ihre Meinung gebeten. Ich muss auf Arbeit in der Klinik permanent eine FFP2 Maske tragen, weil wir wechselnde Patienten haben. Ich bin mit in Gesprächssruppen etc eingebunden, die 2Std und länger dauern. Mich belastet die enge ...
Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...
Hallo, ich glaube meine Angst ist ganz unbegründet, jedoch bekomme ich sie nicht los. Ich bin aktuell wieder Schwanger, unsere erste Tochter ist knapp 2 Jahre. Ich habe im Januar 2023 eine Nebentätigkeit (Amb. Pflegedienst) bei meinem Hauptarbeitgeber angegeben (Krankenhaus), bei der ich mit 25% = 9,75 std. die Woche angestellt war. Jedoch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur nachfolgenden rechtlichen Situation, auf die ich leider bisher keine Antwort gefunden habe. Ich bin Mama von unserer 16 Monate alten Tochter. Ich stille sie sowohl am Tag, als auch nachts und möchte auch eigentlich nichts gezwungenermaßen abstillen. Seit Herbst arbeite ich wieder in Teilzeit. ...
Guten Tag Heute habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer akut psychiatrischen Station. Natürlich darf ich da nun nicht mehr arbeiten. Ich werde deswegen auf eine offene Station versetzt. Das ist auch voll in Ordnung. Das Problem ist nun, dass ich dort ja aber um einige ...
Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w ...
Sehr geehrte Frau Bader, Während den Stillzeit greift ja das Mutterschutzgesetz. Ich weiss, dass nach 12 Monaten kein Recht mehr auf bezahlte Stillpausen besteht. Aber wie ist es mit den restlichen Punkten des Mutterschutzgesetzes? Meine Tochter ist 15 Monate alt und wird noch gestillt. Laut Mutterschutzgesetz darf ich an Wochenenden u ...
Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.05. Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...
Sehr geehrte Frau Bader, laut Gesetz muss mein Arbeitgeber mich in den ersten 12 Lebensmonaten des Neugeborenen täglich für 1 Stunde (oder 2x 30 min) zum Stillen freistellen. Nun habe ich leider einen Arbeitsweg von ca. 50 Minuten, sodass sich dies für mich nicht realisieren lässt. Elternzeit ist aus finanzieller Sicht auch keine Option. Zudem ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn