KIKI32
Hallo frau bader, Vieleicht können sie mir helfen? Ich hab am 16.12.2012 mein ersts kind bekommen. Jetzt bin ich in elternzeit und bekomm 669, 89 euro gerad mal mein grundgehalt war 998, 56 euro netto puls mehrere zulagen, so das ich ende des monats ein gehalt hatte von 1150 euro netto. Das ist jetzt eine spanne von ca.480euro und das ist schon ganz schön viel muss ich sagen. Jetzt bin ich am überlegen ob ich nicht auf 400euro noch arbeiten gehn soll. Aber jetzt hab ich gelesen das mir das angerechnet wird. Jetzt eigentlich meine frage lohnt es sich dann eigentlich ich hätte ja auch dann wieder fahrtkosten ( eine fahrt zur arbeit hin und zurück sind 5, 25euro )? Ich muss mal sagen das ich das schon ganz schön krass finde so große Einbußen zu haben. Ich hab doch ne wohnung, strom usw. Zu bezahlen und die kleine hat ja auch bestimmte bedürfnisse und das kindergeld von 182 euro ist ja auch net so viel. Es wäre total lieb von Ihnen wenn sie mir einen Rat geben könnten. Weiß wirklich nicht weiter. P.s. bin nicht verheiratet leb nur mit dem vater des kindes noch zusammen sind aber getrennt jeder hat sein zimmer in der wohnung. Ich danke ihnen schon mal für ihre mühe und für's zuhörn. Mit freundlichen grüße Nicole ( KIKI 32 )
Hallo, ich verstehe Ihr Problem nicht. Erwarten Sie, in der EZ nicht zu arbeiten und vollen Lohn zu erhalten? Das kann doch nicht gehen. Weiterer Verdienst wird angerechnet Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Öhm, ohne Dich angreifen zu wollen, aber das weiss man doch vorher ? Der Vater ist auch zu Unterhalt verpflichtet, auch Dir zu Betreuungsunterhalt, wenn er das nach dem Kindesunterhalt noch leisten kann. Lass Dich beraten und fordere ihn auf zu zahlen, Jugendamt hilft beim Kindesunterhalt, Anwalt beim Betreuungsunterhalt. Würest Du 400€ verdienen, dann würde das angerechnet im ersten Jahr, Du benötigst dann ja weniger Lohnersatz, da Du nicht mehr so viel Ausfall hast.
SumSum076
Von jedem verdienten Euro bleiben dir ca 33 Cent - im ersten Jahr! Ich würde mich auch an den Vater wenden!!! Gruß Sabine
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