nela1806
Also ich hab ne 41h Woche ergibt sich irgendwie durch die Pausen. Da ich aber immer nur 8h eingeteilt werde wegen meiner Schwangerschaft, fällt jede Woche eine Minusstunde an. Ich komme dann halt nur auf 40h die Woche oder weniger sogar.Die Firma meint sie dürfe mich nicht länger als 8h einteilen Zählen die Stunden anders bei einer Schwangeren oder hab ich ein Haufen Minusstunden stehen, wenn ich in Mutterschutz gehe?
Hallo, ich kopiere mal das Gesetz rein: § 8 MuSchG Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. Da Sie wahrscheinlich über 18 sind, dürfen Sie in 14 Tagen 90 Std bzw 8 1/2 Std täglich. Alles gut Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hab das noch gefunden! Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden(§ 107SGB VI). Monatsbetrag ist der Durchschnittderfürdie letztenzwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente oder Witwerrente. Tipp: Wird die neue Ehe geschieden oder der Berechtigte erneut Witwe/Witwer, so lebt die Witwen-/Witwerrente auf (Witwen-/Witwerrente nach der vorletzten Ehegatten). Die Ansprüche auf Witwen-/Witwerrente nach dem letzten Ehegatten werden jedoch mit den Ansprüchen aus Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten verrechnet. Anschließend wird ggfls. eigenes Einkommen angerechnet.
CKEL0410
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