Mimi1312
Hallo, Ich arbeite im Einzelhandel bin mit 35 Stunden die Woche eingestellt und 12. Woche schwanger. Mein Arbeitgeber weiß Bescheid von meiner Schwangerschaft. Mein Problem ist ich habe über 20 minusstunden, ich kann allerdings nichts dafür da ich so eingeteilt wurde. Nun sagte meine Chefin zu mir ich solle doch noch die minusstunden abarbeiten. Entweder länger bleiben oder eher anfangen in der spätschicht. Ist dies erlaubt? Es ist schon so körperlich anstrengend ware abzupacken und ständig stehen und bücken bzw in der Kasse bekomme ich solche Rückenschmerzen. Bzw müssen diese minusstunden wirklich abgearbeitet werden obwohl ich danach wieder komme? Können diese auch vom Lohn abgezogen werden? Wenn ja wirkt sich das dann auf mein Elterngeld aus? Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv
Nein, das MuSchG verbietet Mehrarbeit über das vertraglich vereinbarte im Monatsschnitt hinaus. Daher kannst du die Minusstunden während der Schwangerschaft nicht reinarbeiten. Und vom Lohn abgezogen werden dürfen sie auch nicht.
marijanam79
Genau, ist uriah geschrieben hat. War auch lange im Einzelhandel, auch schwanger. Bin mit Minusstunden in Mutterschutz und hab sie nach der elternzeit abgearbeitet. Marijana
Felica
Fraglich ist ob die minusstunden überhaupt bestehen dürften. Wenn ihr kein Zeitkonto habt, wäre das nämlich fragwürdig. Der AG haftet dann unter Umständen selbst wenn er durch die Arbeitsverteilung Minusstunden begünstigt. Anders wenn du diese angesammelt hättest weil du wegen Termin oder so früher weg musstest.
Mimi1312
Vielen Dank schonmal. Hoffentlich getraue ich mir das auch so meiner Chefin zu sagen. Werde Freitag auch mal mit meiner FA drüber reden.
Mimi1312
Wir haben kein zeitkonto so viel ich weiß, sie schreibt die minus bzw Überstunden in ein kleines Buch was sie für sich hat. Sie hat mich immer zu wenig mit Absicht eingeteilt damit ich im Sommer in der Urlaubszeit die Stunden nacharbeiten kann wenn Leute fehlen. Hab ihr heute gesagt ob das überhaupt rechtens ist und sie meinte die minusstunden sind da und warum sollte das verboten sein.
mellomania
es geht doch um belange am Arbeitsplatz. verstehe nicht ganz was deine FA damit zu tun hat. du darfst eine überstunden machen, daher kannst du angebliche minusstunden NICHT nacharbeiten und musst dies dann beim wiedereinstieg machen. ist alles AG sache. wenn das nicht klappt dann kannst du dich an die Aufsichtsbehörde wenden. aber FA ist da raus in dem fall
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