Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie hoch ist das Elterngeld, wenn ich innerhalb Elternzeit wieder gebähre?

Frage: Wie hoch ist das Elterngeld, wenn ich innerhalb Elternzeit wieder gebähre?

Larry1111

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Guten Abend Frau Bader, ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit beantragt. Meine Elternzeit endet am 24.11.2019. Aktuell erhalte ich 750 € Elterngeld im Monat. Nun haben wir wieder einen Kinderwunsch. Hier stellen sich aber nun folgende Fragen: 1. Wenn das 2. Kind noch innerhalb meiner jetzigen Elternzeit (also noch vor dem 24.11.2019) auf die Welt käme, würde ich dann das selbe Elterngeld erhalten wie aktuell? 2.Wie verhält es sich finanziell mit dem Elterngeld für Kind Nr. 2, wenn der ET des 2. Kindes 6 Wochen nach dem 24.11.19 fallen würde. Dann würde ja theoretisch zum 24.11.2019 mein Mutterschaftsurlaub beginnen und ich hätte noch nicht gearbeitet. Würde ich dann für Kind Nr. 2 wieder 750 € Elterngeld erhalten? 3. Falls es mit dem Kinderwunsch nicht sofort klappen sollte, dann wäre auch die Überlegung da, die ´jetzige Elternzeit einfach zu verlängern. Wie verhält es sich hier finanziell? Erhalte ich dann für Kind Nr. 2 auch 750 €? Auch wenn ich das 3. Elternzeitjahr aktiviere? Und kann ich in diesem Fall auch sagen, ich verlängere lediglich um ein halbes Jahr und das andere halbe Jahr spare ich mir auf, wenn mein Kind z. B. in die Schule kommt. Oder verfällt dieses halbe Jahr dann? Unser Ziel ist es, für unser zweites Kind das gleiche Elterngeld zu erhalten wie aktuell. Hier benötigen wir Ihre Hilfe, um zu wissen, wie wir genau vorgehen müssen. Ich hoffe meine Fragen einigermaßen verständlich formuliert zu haben. Über eine kurzfristige Rückmeldung wären wir sehr froh. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist das Einkommen in den letzten 12 Mo vor der Geburt - ausgeklammert werden die Monate mit MG von K2 und die EG-Monate von K1 bis zum 14 LM Liebe Grüße NB


Felica

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Massgeblich ist nicht die Länge der EZ sondern was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast. Dabei werden Mutterschutzzeiten ausgeklammert, sprich durch vorherige Monate ersetzt. Elterngeld höchstens bis zu 14 Monate. Scheinbar hast du EG Plus gewählt. Also sind alle Monate mach dem 14 Lebensmonat welche du kein Einkommen hast mit 0 € zu rechnen, aktuell sinkt das neue EG extrem. Würdest du innerhalb der EZ in TZ arbeiten, würde das TZ-Einkommen mit berücksichtigt werden. Der Verlust wäre dann nicht ganz so hoch, auch weil es noch den Geschwisterbonus gibt. Da du scheinbar aktuell noch nicht schwanger bist, müsstest du also erst wieder mehrer Monate in VZ arbeiten, um dann schwanger zu werden damit ihr das gleiche EG bekommt. Für alles andere seit ihr ein paar Monate zu spät dran.


Andrea6

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Zu 1: nein Zu 2: nein Zu 3: nein Um ohne zu arbeiten das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 zu bekommen müßtest Du zum jetzigen Zeitpunkt in den Mutterschutz gehen - schwierig, ohne schwanger zu sein. Ansonsten hilft nur, ein entsprechendes Einkommen 1 Jahr vor der Geburt zu erwirtschaften.


Larry1111

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Oh schade :-( Gibt es noch irgendwie die Möglichkeit,zumindest das Mutterschaftsgeld für Kind 2 aus dem damaligen Vollzeitjob zu erhalten? Wann bekommt man den sogenannten Geschwisterbonus? Danke LG


Car.78

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Den Geschwisterbonus bekommt Du nur bis Dein erstes Kind 3 Jahre alt ist und während Du EG beziehst, also bis Nov 19. Da Du nicht schwanger bist, also auch keine Option. So abwägig es für Dich klingen mag, arbeiten (TZ) ist eine einfache Lösung, wenn man Geld will.


misses-cat

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Für den geschwisterbonus ist es uninteressant ob sie in Elternzeit ist lediglich muss das erste Kind unter drei Jahren sein bzw zwei Kinder die unter sechs sind.


misses-cat

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Lg


Rotkehlchen

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1. Anspruch auf das Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn hast du für Kind 2 dann, wenn zu Beginn des Mutterschutzes noch ein Vollzeitarbeitsverhältnis besteht. Möglichkeit 1: Der Mutterschutz beginnt in der laufenden Elternzeit für Kind 1. Dann kannst du die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden. Das gilt auch, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Also wenn es zeitlich nicht so hinhauen sollte, dass du vor Ende der aktuell beantragten Elternzeit schon wieder in Mutterschutz gehen würdest und du nicht in Vollzeit zurückkommen willst/kannst, wäre ganz klar zu empfehlen, dass du das dritte Elternzeitjahr noch nimmst und Elternteilzeit beantragst. Möglichkeit 2: Deine Elternzeit für Kind 1 ist zu Ende und du arbeitest zwischen Ende der Elternzeit und Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 wieder Vollzeit. 2. Den Geschwisterbonus gibt es bis zum 3. Geburtstag von Kind 1. Höhe: 10% Aufschlag zum Elterngeld, mindestens aber 75€.


Rotkehlchen

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Wenn ich den Ausgangspost richtig verstehe, wird Kind 1 am 24.11.19 erst zwei Jahre alt. Denn die TE schreibt doch, sie habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, die dann enden.


Felica

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Achtung wenn EG zwei auch gesplittet wird. Dann wird auch der Geschwisterbonus gesplittet. Der wird aber nur bis zum 3ten Geburtstag gezahlt, selbst dann wenn kind2 noch länger EG bekommt. Splitten wäre da also nachteilig.


Car.78

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Okay, danke, das wußte ich nicht. Dachte, es wäre auch an den EG- Bezugszeitraum gekoppelt. Aber wie auch immer, wenn die Fragestellerin jetzt noch nicht mal schwanger ist, wird der mögliche Geschwisterbonus auch nicht die „finanzielle Rettung“ sein.


Mitglied inaktiv

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muss man sich leider leisten können... Also ob eine Frau 3 Jahre daheim das Kind versorgen kann ........


Larry1111

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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich habe heute bei ZBFS angerufen und meine Frage dort nochmals gestellt. Habe dort eine super telefonische Beratung erhalten. Tatsächlich stimmt folgende Aussage: "Massgeblich ist nicht die Länge der EZ sondern was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast. Dabei werden Mutterschutzzeiten ausgeklammert, sprich durch vorherige Monate ersetzt. Elterngeld höchstens bis zu 14 Monate". Da ich insgesamt 2 Jahre Elternzeit beantragt habe, habe ich dann einige Monate mit 0 Euro Verdienst. Demnach ist es nicht möglich,für Kind Nr.2 das gleiche Elterngeld (ohne arbeiten zu gehen) zu erhalten. Eine Möglichkeit wäre,jetzt während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten um zumindest mal ein bisschen mehr Elterngeld für Kind Nr.2 zu erhalten,als der Minimalsatz von 300 Euro. Für mich steht fest,ich fühle mich nicht bereit,wieder arbeiten zu gehen. Ich möchte 100 % für mein Kind da sein. Mein Mann verdient sehr gut und ich habe eine Jobgarantie mit gleicher Bezahlung wie vor meiner 1. Schwangerschaft,auch wenn ich erst nach 6 Jahren oder Länger in den Job zurück kehre. Ich finde,wenn man finanziell schon mal die Möglichkeit hat,sollte man es auch ausnutzen und sich 100 % um das Kind kümmern. Noch eine kleine Frage an Euch; Wenn ich meine Elternzeit von Kind Nr.1 einfach ein paar Monate verlängere,bis Kind Nr.2 auf die Welt kommt,erhalte ich dann das Mutterschaftsgeld aus meinem damaligen Vollzeitjob?


drosera

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Hallo, Du kannst weitere Elternzeit nehmen und die bei Schwangerschaft zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann lebt der Vollzeitvertrag auf und du bekommst volles Mutterschutzgeld.


Mitglied inaktiv

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na dann ist ja alles tutti, wenn ihr es euch leisten könnt, dass ihr nicht aufs Elterngeld angewiesen seid. Klang im ersten Post aber anders: Zitat: Ziel ist annähernd das gleiche Elterngeld wie Kind 1 zu beziehen. die Elternzeit verlängern geht nur wenn dein AG zustimmt, also würde ich genau planen und wenn Kind 2 unterwegs ist während die EZ noch läuft, dann kannst du auf einen Tag vor Mutterschutz Kind 2 die EZ kündigen, Dann ist wieder der Vollzeitvertrag am Start und du erhälst volles Mutterschaftsgeld.


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