Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie geht nach dem auslaufen des Arbeitsvertrages weiter?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie geht nach dem auslaufen des Arbeitsvertrages weiter?

SM93

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Guten Tag Frau Bader. Ich bin mir im Moment etwas unsicher. Meine Schwangerschaft wurde im September festgestellt mein Arbeitgeber weiß davon noch nichts durch meine Vorgeschichte. Mein Vertrag läuft jetzt am 18. Oktober aus und mir wurde zugesagt das ich einen neuen bekommen deswegen habe ich mich auch nicht 3 Monate davor beim Amt arbeitslos gemeldet. Wenn ich jetzt die weiter Verlängerung unterschreibe und mein Frauenarzt lässt mich zuhause durch Risikoschwangerschaft kann dann mein Arbeitgeber den Vertrag zurück ziehen? Und wenn ich ihn nicht unterschreibe bekomme ich dann trotzdem Geld vom Amt obwohl ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe!? Ich weiß das ich auf gut Deutsch gesagt dumm war und das nicht getan habe aber wir hatten uns gesagt das wir jetzt erstmal warten mit der nächsten Schwangerschaft. Ich bin ziemlich ratlos. Ich hoffe Sie können mir helfen. Liebe Grüße Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die wesentliche Frage ist, ob Sie ein BV bekommen würden, ob also auf der Arbeit Gefahr für Mutter und Kind droht. Wenn das nicht so ist, können Sie mit der Info warten, bis der Vertrag unterschrieben ist. Dann greift der besondere Kündigungsschutz. Und zurückziehen kann der AG nichts. Liebe Grüße NB


mellomania

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solange der AG nix weiß, fällst du nicht unters mutterschutzgesetzt. der Arzt darf dich NICHT wegen Risikoschwangerschaft ins BV schicken. das ist überhaupt keine indikation. das bedeutet nur, dass du engmaschiger kontrolliert wirst. mehr nicht. der AG muss eine gefährdungsbeurteilung machen, wenn du die schwangerschaft mitteilst um zu sehen, ob die arbeit an sich weiter machbar oder der arbeitsplatz für dich oder das kind gefährlich ist. wenn das so ist, weist er dir ersatztätikeiten zu, die du annehmen musst. erst wenn das nicht geht, spricht der AG!! ein Bv aus. aber damit du geschützt werden kannst, musst du die schwangerschaft mitteilen. wann sollst du den neuen vertrag bekommen? wie lange müsstest du jetzt noch stillschweigend arbeiten?


Felica

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Vertragsverlängerung unterschreiben, bis dahin nichts sagen. Eigentlich hätte der Ag dir den neuen Vertrag auch schon zukommen lassen sollen. Den wie du sagst, man muss sich 3 Monate vorher beim AA melden. Sollte der Arzt dann ein BV ausstelen oder auch der AG, dann ist das so. Solange das eben korrekt läuft. Sprich, wenn Arbeit das Problem, dann der AG. Wenn Arbeit OK, aber besondere Umstände es dir unmöglich machen genau den Job aktuell schwanger zu machen, dann Arzt. Risiko ist aber kein Grund für ein BV. Risiko sagt nur das die engmaschigere Untersuchen zustehen, mehr nicht. Sollte es dir komplett unmöglich sein jegliche Arbeit zu machen, dann wäre eine Au das richtige Mittel. Dein AG kann, wenn ihr beide unterschrieben hat, nicht mehr einen Rückzieher machen. Fraglich ist aber eben ob das dem Arbeitsverhältnis zugute kommt. Aber da sage ich es mal so, da kann Frau in dem Falle keine Rücksicht drauf nehmen. Bei Männern spielt das auch keine Rolle das sie in Elternzeit gehen könnten. Im Notfall ist es eben danach scheiße, dann beißt man notfalls die Zähne zusammen bis zum Mutterschutz oder lässt sich krank schreiben wenn gar nichts geht, nimmt dann die 3 Jahre EZ und nutz die Zeit dann um sich was neues zu suchen. Alles Gute.


Berlin!

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Wenn Du mit deiner jetzigen AG einen neuen Arbeutsvertrag schließt, dann gilt auch dieser Vertrag. Wenn Du ihm dann von Deiner Schwangerschaft erzählst, berührt das nicht das Bestehen des Vertrages. Die Arbeitgeberin kann den Vertrag nicht "zurück ziehen" wenn er wirksam geschlossen wurde. Eine ordentliche Kündigung in der Schwangerschaft ist quasi nicht möglich. Liegen dann Gründe für ein Beschäftigungsverbot vor und wird Dir ein solches ausgesprochen, dann gehst Du halt ins Beschäftigungsverbot mit den dann geltenden Regeln.


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