Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit auslaufen lassen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit auslaufen lassen?

KaTij18

Beitrag melden

Guten Tag, Meine Elternzeit endet am 14.07. diesen Jahres. Ich würde ab Oktober im selben betrieb einen Minijob anfangen und habe nach unbezahlten Urlaub gefragt ab Ende der Elternzeit bis zum Beginn meines Minijobs im Oktober (brauche die Zeit wegen Kindergarten und Schulstart). Soweit ist das ok für meinen Arbeitgeber und ich soll mich mitte August / Anfang September wegen dem Minijob Vertrag melden. Würden Sie mir raten den alten/jetzigen Vertrag (Vollzeit) bei dem ich aktuell noch in Elternzeit bin zu kündigen wenn ich Anfang September sowieso den Minijob Vertrag unterschreibe oder ist das nicht notwendig weil es die selbe Firma ist? Was wäre wenn ich doch noch einen anderen interessanten Job finde ? Den könnte ich dann nicht annehmen weil ich den jetzigen Vertrag nicht gekündigt habe und den Minijob in der alten Firma in Aussicht habe?     


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mit dem Ende der Elternzeit lebt der alte Vertrag wieder auf. Sie sind also vertraglich verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Dies können Sie jedoch nicht, und, wenn ich es richtig verstehe, auch nicht Teilzeit. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen und mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag bezüglich des Minijobs schließen müssen. Das birgt natürlich das Risiko, dass er sich anders überlegt und gar keinen Job haben. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Wenn Du länger unbezahlten Urlaub hast, solltest Du klären wie Du in dieser Zeit kranken versichert bist.


Himbeere2008

Beitrag melden

Wenn deine Elternzeit endet, lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst du diesen nicht erfüllen, musst du fristgerecht kündigen. Bei einem Minijob bist du nicht krankenversichert. Entweder du versicherst dich denn über deinen Mann in der Familienversicherung oder du zahlst deine Krankenkassenbeiträge selbst.


Neverland

Beitrag melden

Und dann schaust du blöde aus der Wäsche, weil dein AG im Oktober von nichts mehr weiß.... Ich würde die Ez verlängern, wenn irgendwie möglich weil noch keine 3 Jahre verbraucht. Oder der Gemeinde Druck machen, das du früher eine Betreuung benötigst. Anspruch darauf hast du seit dem 1ten Geburtstag.  Wenn weder 1 noch 2 in Frage kommt, würde ich vorher alles schriftlich festhalten und mich um KV usw kümmern. Ist aber der ungünstigsten weg, weil diese Zeit so ziemlich nir Nachteile bringt. Rente, ALG, mögliches weitere Kind. 


KaTij18

Beitrag melden

Ich würde über meinen Mann Familienversichert sein und der Minijob ist nur vorübergehend plane ein halbes Jahr bis Jahr und Stocke dann auf. Die Elternzeit ist komplett verbraucht und kann nicht verlängert werden. Habe einen schriftlichen Email Verkehr mit meinem Arbeitgeber wo alles drin steht zwecks unbezahlten Urlaub und das ich mich Mitte August Anfang September nochmal melden soll wegen Minijob. Geht mir jetzt wirklich nur darum ob ich meinen alten Vertrag kündigen muss oder es so laufen kann wie beschrieben.    Dies noch zu Info wegen den Kommentaren. 


User-1750749248

Beitrag melden

Du kannst auch eine befristete Änderung des Vertrags ausmachen (zB auf ein Jahr befristen). Dann hast du nach Auslauf der Befristung Anspruch auf deine vorherige Stundenzahl. Und wenn du das nicht leisten kannst, verhandelst du neu.


Himbeere2008

Beitrag melden

Nochmal: Wenn deine Elternzeit endet, lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst DU diesen nicht erfüllen, musst DU fristgerecht kündigen. Ansonsten müssen du nach der Elternzeit bei deinem AG wieder anfangen zu arbeiten.  


Himbeere2008

Beitrag melden

vertippt: müssen = musst


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe einen 15 Monate alten Sohn. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Das erste Jahr war ich zu Hause und habe Elterngeld auch komplett in dem Jahr bezogen. Nun arbeite ich mit 30 Std in Teilzeit. Ende März 2018 endet meine Elternzeit und ich müsste wieder 40 Std arbeiten. Wir möchten nun wieder schwanger werden. Ist es s ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...