Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit auslaufen lassen?

Frage: Elternzeit auslaufen lassen?

KaTij18

Beitrag melden

Guten Tag, Meine Elternzeit endet am 14.07. diesen Jahres. Ich würde ab Oktober im selben betrieb einen Minijob anfangen und habe nach unbezahlten Urlaub gefragt ab Ende der Elternzeit bis zum Beginn meines Minijobs im Oktober (brauche die Zeit wegen Kindergarten und Schulstart). Soweit ist das ok für meinen Arbeitgeber und ich soll mich mitte August / Anfang September wegen dem Minijob Vertrag melden. Würden Sie mir raten den alten/jetzigen Vertrag (Vollzeit) bei dem ich aktuell noch in Elternzeit bin zu kündigen wenn ich Anfang September sowieso den Minijob Vertrag unterschreibe oder ist das nicht notwendig weil es die selbe Firma ist? Was wäre wenn ich doch noch einen anderen interessanten Job finde ? Den könnte ich dann nicht annehmen weil ich den jetzigen Vertrag nicht gekündigt habe und den Minijob in der alten Firma in Aussicht habe?     


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mit dem Ende der Elternzeit lebt der alte Vertrag wieder auf. Sie sind also vertraglich verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Dies können Sie jedoch nicht, und, wenn ich es richtig verstehe, auch nicht Teilzeit. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen und mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag bezüglich des Minijobs schließen müssen. Das birgt natürlich das Risiko, dass er sich anders überlegt und gar keinen Job haben. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Wenn Du länger unbezahlten Urlaub hast, solltest Du klären wie Du in dieser Zeit kranken versichert bist.


Himbeere2008

Beitrag melden

Wenn deine Elternzeit endet, lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst du diesen nicht erfüllen, musst du fristgerecht kündigen. Bei einem Minijob bist du nicht krankenversichert. Entweder du versicherst dich denn über deinen Mann in der Familienversicherung oder du zahlst deine Krankenkassenbeiträge selbst.


Neverland

Beitrag melden

Und dann schaust du blöde aus der Wäsche, weil dein AG im Oktober von nichts mehr weiß.... Ich würde die Ez verlängern, wenn irgendwie möglich weil noch keine 3 Jahre verbraucht. Oder der Gemeinde Druck machen, das du früher eine Betreuung benötigst. Anspruch darauf hast du seit dem 1ten Geburtstag.  Wenn weder 1 noch 2 in Frage kommt, würde ich vorher alles schriftlich festhalten und mich um KV usw kümmern. Ist aber der ungünstigsten weg, weil diese Zeit so ziemlich nir Nachteile bringt. Rente, ALG, mögliches weitere Kind. 


KaTij18

Beitrag melden

Ich würde über meinen Mann Familienversichert sein und der Minijob ist nur vorübergehend plane ein halbes Jahr bis Jahr und Stocke dann auf. Die Elternzeit ist komplett verbraucht und kann nicht verlängert werden. Habe einen schriftlichen Email Verkehr mit meinem Arbeitgeber wo alles drin steht zwecks unbezahlten Urlaub und das ich mich Mitte August Anfang September nochmal melden soll wegen Minijob. Geht mir jetzt wirklich nur darum ob ich meinen alten Vertrag kündigen muss oder es so laufen kann wie beschrieben.    Dies noch zu Info wegen den Kommentaren. 


User-1750749248

Beitrag melden

Du kannst auch eine befristete Änderung des Vertrags ausmachen (zB auf ein Jahr befristen). Dann hast du nach Auslauf der Befristung Anspruch auf deine vorherige Stundenzahl. Und wenn du das nicht leisten kannst, verhandelst du neu.


Himbeere2008

Beitrag melden

Nochmal: Wenn deine Elternzeit endet, lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst DU diesen nicht erfüllen, musst DU fristgerecht kündigen. Ansonsten müssen du nach der Elternzeit bei deinem AG wieder anfangen zu arbeiten.  


Himbeere2008

Beitrag melden

vertippt: müssen = musst


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe einen 15 Monate alten Sohn. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Das erste Jahr war ich zu Hause und habe Elterngeld auch komplett in dem Jahr bezogen. Nun arbeite ich mit 30 Std in Teilzeit. Ende März 2018 endet meine Elternzeit und ich müsste wieder 40 Std arbeiten. Wir möchten nun wieder schwanger werden. Ist es s ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens?