Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit auslaufen lassen?

Frage: Elternzeit auslaufen lassen?

KaTij18

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Guten Tag, Meine Elternzeit endet am 14.07. diesen Jahres. Ich würde ab Oktober im selben betrieb einen Minijob anfangen und habe nach unbezahlten Urlaub gefragt ab Ende der Elternzeit bis zum Beginn meines Minijobs im Oktober (brauche die Zeit wegen Kindergarten und Schulstart). Soweit ist das ok für meinen Arbeitgeber und ich soll mich mitte August / Anfang September wegen dem Minijob Vertrag melden. Würden Sie mir raten den alten/jetzigen Vertrag (Vollzeit) bei dem ich aktuell noch in Elternzeit bin zu kündigen wenn ich Anfang September sowieso den Minijob Vertrag unterschreibe oder ist das nicht notwendig weil es die selbe Firma ist? Was wäre wenn ich doch noch einen anderen interessanten Job finde ? Den könnte ich dann nicht annehmen weil ich den jetzigen Vertrag nicht gekündigt habe und den Minijob in der alten Firma in Aussicht habe?     


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit dem Ende der Elternzeit lebt der alte Vertrag wieder auf. Sie sind also vertraglich verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Dies können Sie jedoch nicht, und, wenn ich es richtig verstehe, auch nicht Teilzeit. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen und mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag bezüglich des Minijobs schließen müssen. Das birgt natürlich das Risiko, dass er sich anders überlegt und gar keinen Job haben. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn Du länger unbezahlten Urlaub hast, solltest Du klären wie Du in dieser Zeit kranken versichert bist.


Himbeere2008

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Wenn deine Elternzeit endet, lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst du diesen nicht erfüllen, musst du fristgerecht kündigen. Bei einem Minijob bist du nicht krankenversichert. Entweder du versicherst dich denn über deinen Mann in der Familienversicherung oder du zahlst deine Krankenkassenbeiträge selbst.


Neverland

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Und dann schaust du blöde aus der Wäsche, weil dein AG im Oktober von nichts mehr weiß.... Ich würde die Ez verlängern, wenn irgendwie möglich weil noch keine 3 Jahre verbraucht. Oder der Gemeinde Druck machen, das du früher eine Betreuung benötigst. Anspruch darauf hast du seit dem 1ten Geburtstag.  Wenn weder 1 noch 2 in Frage kommt, würde ich vorher alles schriftlich festhalten und mich um KV usw kümmern. Ist aber der ungünstigsten weg, weil diese Zeit so ziemlich nir Nachteile bringt. Rente, ALG, mögliches weitere Kind. 


KaTij18

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Ich würde über meinen Mann Familienversichert sein und der Minijob ist nur vorübergehend plane ein halbes Jahr bis Jahr und Stocke dann auf. Die Elternzeit ist komplett verbraucht und kann nicht verlängert werden. Habe einen schriftlichen Email Verkehr mit meinem Arbeitgeber wo alles drin steht zwecks unbezahlten Urlaub und das ich mich Mitte August Anfang September nochmal melden soll wegen Minijob. Geht mir jetzt wirklich nur darum ob ich meinen alten Vertrag kündigen muss oder es so laufen kann wie beschrieben.    Dies noch zu Info wegen den Kommentaren. 


User-1750749248

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Du kannst auch eine befristete Änderung des Vertrags ausmachen (zB auf ein Jahr befristen). Dann hast du nach Auslauf der Befristung Anspruch auf deine vorherige Stundenzahl. Und wenn du das nicht leisten kannst, verhandelst du neu.


Himbeere2008

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Nochmal: Wenn deine Elternzeit endet, lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst DU diesen nicht erfüllen, musst DU fristgerecht kündigen. Ansonsten müssen du nach der Elternzeit bei deinem AG wieder anfangen zu arbeiten.  


Himbeere2008

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vertippt: müssen = musst


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