Josy
Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit endet Anfang November In die Firma bei der ich vorher 20 Jahre gearbeitet habe möchte ich nicht zurück. Dazu kommt auch, dass ich meine Tochter noch ein halbes Jahr bis Jahr zu Hause betreuen möchte bevor Sie in den Kindergarten geht. Zu dem planen wir noch ein zweites Kind. Ich müsste also selber kündigen: Wie sieht das ganze jedoch finanziell- und krankenversicherungsmäßig aus? Würde ich Arbeitslosengeld bekommen? Falls ja, ab wann und wie viel würde ich bekommen? Wäre ich noch krankenversichert? Darf ich einen Minijob am Wochenende annehmen (Betreuung wäre dann über meinen Mann)? Wo kann ich mich zusätzlich beraten lassen? Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Josy
Hallo, wenn Sie selber kündigen, sind Sie gesperrt. Hinzu kommt, dass sie keine Leistungen erhalten, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Sie müssen sich also, wenn möglich, Familienversichern ansonsten alleine. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn Dein Mann gesetzlich versichert ist, dann kann er Dich beitragsfrei mitversichern. Dann ist Du Hausfrau. Finanzieren wird das keiner, da Du ja nicht arbeiten willst. Einen Nebenjob fürs Wochenende kannst Du jederzeit annehmen.
peekaboo
wärest Du dann über Ihn versichert. ALG bekämest Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehen würdest (würdest Du aber nicht, da Du ja noch mit der Tochter daheim bleiben möchtest) Wenn Dein Mann nicht genug verdient ggf noch Wohngeld und Sozialhilfe. LG Peeka
Sternenschnuppe
Das wird, zu Recht, eine Sperre geben. Die Notlage wird ja sehenden Auges mit Absicht herbeigeführt. Anspruch auf Betreuung hat das Kind schon lange, Job ist auch vorhanden. Das wird keiner finanzieren.
Josy
Ohje, also zum ersten wird keine Notlage absichtlich herbeigeführt. Dies hier ist nur ein Frage wie generell dann mein Stand wäre, hauptsächlich natürlich wegen der Krankenversicherung. Zudem, bietet mein Arbeitgeber mir nur meine vorherige Vollzeitstelle an. Da unser Kindergarten hier nur bis 13:00 Uhr geöffnet hat, kommt eine Vollzeitstelle schon aus diesem Grund nicht in Frage. Daher war einfach unser Gedanke die Kleine noch nicht mit knapp 3 Jahren in den Kindergarten zu schicken, sondern sie momentan noch zu Hause zu betreuen und erst später wieder ins Arbeitsleben einzusteigen (bzw. vielleicht klappt es ja auch noch mit einem zweiten Kind) Ich dachte nicht, das dies so verwerflich ist!
Josy
Peeka, vielen Dank noch für deine Antwort. Liebe Grüße Josy
malini
Euer Plan an sich ist nicht verwerflich, nur auf Arbeit zu verzichten und Sozialgelder zu beziehen wäre es. Wenn du verheiratet bist, kannst dich über deinen Mann familienversichern. Wenn ihr dann nur von einem Gehalt leben könnt (zusätzlich ggf. mit deinem Minijob) ist doch alles gut. Das neue Elterngeld fällt dann bei einer neuen Schwangerschaft in der Konstellation niedrig aus, das sollte dir auch bewusst sein.
peekaboo
owt aber Lg
Josy
Okay, ich denk ich hab alles sehr unglücklich formuliert. In keiner Weise will ich, als Schmarotzer da stehen. Wenn ich so jemand wäre hätte ich nicht 20 Jahre durchgehend gearbeitet. Teilzeit hat mein Arbeitgeber bereits abgelehnt. Vollzeit oder gar nicht. Ich werde mich am besten jetzt schon nach was neuem fürs Wochenende oder Abends suchen. Dann kann auch meine Kleine noch etwas daheim bleiben.
peekaboo
Sorge fuer Kinderbetreuung und du hast u.U. Anrecht auf ALG... LG
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