Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie gehe ich vor wenn ich in der elternzeit plane wieder schwanger zu werden?

Frage: Wie gehe ich vor wenn ich in der elternzeit plane wieder schwanger zu werden?

eugi86

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Guten Tag Frau Bader Mein Kind wird im April 2018 2 Jahre alt und ich habe 3 Jahre elternzeit angegeben. Dem entsprechend müsste ich im April 2019 wieder arbeiten gehen! Nun planen mein Mann und ich noch in diesem Jahr das 2te Kind. Wie müsste ich vorgehen wenn ich jetzt schwanger werden sollte? Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben und muss ich trotzdem wieder arbeiten gehen wenn ich schwanger bin?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach dem Ende der Elternzeit müssen Sie natürlich wieder arbeiten gehen. Wenn das Kind noch während der Elternzeit kommt, haben Sie die Möglichkeit, die Elternzeit zu unterbrechen. Ich verstehe die Frage nicht so wirklich. Liebe Grüße NB


Ryberia_16

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Wenn du jetzt sofort schwanger werden würdest, kannst du die Elternzeit zum neuen Muschu beenden und wieder Muschu Zuschuss bekommen. Arbeiten müsstest du nicht, es sei denn, du möchtest, du hast ja schließlich bis 04/19 Elternzeit. Dem AG musst du bescheid geben, wenn du planst Muschu Leistungen zu beziehen und die Elternzeit zu beenden, verpflichtet bist du aber nicht. Wirst du erst ende des Jahres schwanger, musst du ganz normal ab 04/19 wieder arbeiten. Auch dann steht es dir frei, wann du den Ag über eine erneute Schwangerschaft informieren möchtest, eine Frist oder eine Pflicht gibt es gesetzlich nicht. Liebe Grüße Ryberia


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