almasonne
Guten Tag liebe Frau Bader! Ich werde bald Mama und habe Fragen zur Elternzeit, die ich mir entweder garnicht, oder nur zum Teil beantworten kann. Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Aktuell habe ich folgende Frage: Ich möchte gerne ab Geburt meines Babies für 3 Jahre in Elternzeit gehen. Mir ist bekannt, daß ich für die 8 Wochen nach Geburt noch im Mutterschutz bin und im Beschäftigungsverbot und ich für die Dauer der 8 Wochen ungekürzte Urlaubsansprüche habe. Was geschieht, wenn ich aber ab der Geburt für 3 Jahre gleich in EZ gehe und somit diese 8 Wochen-Frist in die EZ-Periode fällt. Nachdem das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht und der Arbeitgeber für jeden vollen Monat der EZ den Urlaub anteilig kürzen kann, nehme ich an, daß auch der Urlaub aus den 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt gekappt werden kann. Sehe ich das richtig? Dann wurde mir von folgender Konstellation berichtet, welche ich sehr seltsam finde: Mein Mutterschutz bleibt für 8 Wochen, damit auch der Urlaubsanspruch. Ab dem ersten Tag nach den 8 Wochen Mutterschutz wird mir die Elternzeit durch den Arbeitgeber angerechnet und dauert bis zum dritten Geburtstag meines Kindes. Das sind doch keine 3 Jahre? Ich verstehe das nicht so recht. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Im Vorfeld bedanke ich mich herzlich! Alma R.
Hallo, Problem ist, das die EZ eigentlich mit der Geburt beginnt - dann aber praktich doch erst nach dem Mutterschutz. Der Ag kann nur in der EZ (volle EZ-Monate) kürzen, nicht aber im Mutterschutz Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du genau 3 Jahre zuhause bleiben willst, ist der 3. Geburtstag vom Kind dein erster Arbeitstag. Das ist bei allen so. Die drei Jahre sind dann komplett verbraucht. Du erwirbst Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz. Jeder Monat den du komplett in ez bist, kann der AG den Urlaub für das Jahr kürzen.
Dojii
Dein zweiter Absatz ist tatsächlich richtig. Im Mutterschutz darf kein Urlaub gekürzt werden. ABER die 8 (oder mehr) Wochen Mutterschutz nach Geburt werden dir von deinem generellen Elternzeitanspruch abgezogen. Du verbrauchst ganz simpel gesagt auch im Mutterschutz schon Elternzeit. Du verbrauchst also bis zum dritten Geburtstag deines Kindes genau alle drei Jahre Elternzeit, auch wenn du eigentlich noch 8+ Wochen Mutterschutz hast. Allerdings darf dir im Mutterschutz eben kein Urlaub gestrichen werden.
Mitglied inaktiv
Den erworbenen Urlaub geht nicht verloren. Er bleibt bis zum Folgejahr deiner Rückkehr erhalten.
HeyDu!
§15 Abs. 2 S. 3 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
HeyDu!
Mutterschutzzeit ist keine Elternzeit Vertrag ruht somit im Mutterschutz nicht Mutterschutzzeit wird der Elternzeit jedoch zugerechnet. 3. Geburtstag ist der 1. Arbeitstag. BG
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