Mia1216
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit von meiner Tochter ist am 11.06.2018 zuende gegangen. Seitdem arbeite ich wieder zu 75%. Nun habe ich erfahren das ich erneut schwanger bin. Schwangerschaftsbeginn ist im Juni 2018, da ich aufgrund meiner Tätigkeit direkt wieder ins BV wechseln muss wäre meine Frage, wird das BV Gehalt von der 1. SS genommen? Da ich ja nicht wieder volle 3 Monate arbeiten war? Danke für Ihre Mühe.
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Also für die 75 %. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. du erhälst im bv genau das gleiche, was du erhalten würdest, wenn du arbeiten gehen würdest. ABER BV wird es so einfach nicht geben. egal in welchem job. hast du eine kinderbetreuung für das erste kind? könntest du normal arbeiten gehen? der chef kann und MUSS dir eine andre arbeit zuweisen, die deine ersetzt. erst wenn das alles nicht geht, stellt er ein bv aus.
Strudelteigteilchen
Sie arbeitet doch schon längst wieder, also wird sie eine Kinderbetreuung haben und kann "normal" arbeiten gehen. Ist Uriahs Leseschwäche ansteckend? Oder ist es einfach diese "Wir unterstellen immer erstmal böse Absichten!"-Atmosphäre im Forum? @ AP: Du bekommst, wenn der AG wieder ein BV ausspricht, den Lohn für die 75%.
mellomania
mann kann auch allgemein informieren. was ist daran falsch? es lesen hier auch leute mit, die noch nicht arbeiten. meine aussage war daher nicht falsch. mit bv das gleiche wie ohne. kein schnitt aus vorausgegangenen monaten. kinderbetreuung ist im bv ausschalggebend, da wenn der AG einen andren arbeitsplatz hat, man sofort wieder antreten muss.
Strudelteigteilchen
Das ist doch eine billige Ausrede. Du fragst direkt die AP, ob sie Kinderbetreuung hat und arbeiten kann. Diese Frage ist absolut überflüssig. Ja, sie hat, und ja, sie kann. Wenn Du wirklich allgemeines Blablubb absondern willst - was ich überflüssig finde, aber mei, wenn es Dich glücklich macht - dann schreibe auch allgemeiner und benutze "man". Und so oder so hat Deine Antwort DIESER Fragerin genau Null weitergeholfen. Ihren Thread für Deine allgemeinen Warnungen an die Menschheit zu mißbrauchen halte ich für wenig hilfreich und auch nicht sehr höflich.
mellomania
häng dich nicht immer rein. :-) meine antwort war...tadaaaa...richtig. also wo ist dein problem?
Mitglied inaktiv
q.e.d. lese- und rechtschreibschwäche.
Strudelteigteilchen
Na ja, richtig ist relativ. Es war einfach keine Antwort auf DIESE Frage. Wenn ich auf die Frage "Wieviel ist 8x9?" antworte "20", wird die Antwort nicht deswegen richtiger, weil sie auf die Frage "Wieviel ist 4x5?" korrekt gewesen wäre. Zum Lesen hat Vallie ja schon was gesagt ;-)
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