Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

sassyb2001

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Guten Tag, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Folgender Fall: Kind 1 geboren am 18.06.2012 Elternzeit für 2 Jahre beantragt Kind 2 voraussichtlicher Entbindungstermin 21.02.2014 Muttschutzbeginn 10.01.2014 Also bleiben gut 5 Monate Elternzeit von Kind 1 übrig. Eine Übertragung der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr ist laut Arbeitgeber möglich. In welche Elternzeit gehe ich am besten wann um möglichst nichs der 3 Jahre pro Kind zu verlieren? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Wenn dein AG ein problemloser ist, dann unterbrichst du einfach die laufende EZ zum 09.01.14. Gleichzeitig meldest du an, für Kind 2 die 3 Jahre EZ (ab Geburt von Kind 2) nehmen zu wollen und im Anschluss daran die "freigewordene" EZ von Kind 1 anzuhängen. (schließlich hast du einen Anspruch auf 3 Jahre pro Kind) Gruß Sabine


sassyb2001

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Hallo sumsum, aber ich kann doch von Kind 1 nur 12 Monate auf über den 3. Geburtstag übertragen, oder? AG würde dem zustimmen. Aber dann würden mir ja die gut 5 Monate noch abgehen, die kann ich ja nicht übertragen. Drum bräucht ich einen gut aufgestellten Plan wie ich am besten die EZ beider Kinder nehme so das möglichst nix verloren geht. Hab mir da schon mal ne Notiz gemacht, magst dir die mal anschauen? LG


SumSum076

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Wenn du es rechtlich genau aufschlüsseln willst: Du musst min 2 Jahre der Elternzeit eines Kindes vor dessen 3. Geburtstag genommen haben. Denn nur 1 Jahr ist übertragbar. Steht im § 16 BEEG. Unterbrichst du die laufende Elternzeit von Kind 1 zum Beginn des neuen Mutterschutz, hast du für Kind 1 schon 1 Jahr und 206 Tage verbraucht. Bleibt ein Rest von 159 Tagen, der vor dem 18.06.15 genommen sein muss. Dann folgen 6 Wochen Mutterschutz für Kind 2 und Elternzeit für Kind 2. Die dauert aber nur 323 Tage, weil es sonst mit den 159 Tagen von Kind 1 nicht passt. Für Kind 2 bleiben also noch 1 Jahr und 42 Tage Elternzeit übrig, die vor dem 3. Geburstag genommen sein müssen. Ist aber unproblematisch. Weil bis zum Geburtstag noch fast 2 Jahre sind. Für Kind 2 müssen dann noch 57 Tage über den 3. Geburtstag hinaus übertragen werden. Für Kind 1 sind es 12 Monate. Die 12 Monate kannst du dann direkt an die letzte EZ für Kind 2 anhängen (oder später nehmen). Die Daten dazu (sofern ich mich nicht verrechnet habe): EZ Kind 1: 18.06.12 - 09.01.14 (verbraucht 1 Jahr und 206 Tage) MuSchu für Kind 2: 10.01.14 - 20.02.14 (6 Wochen, muss an tatsächliche Daten angepasst werden) EZ Kind 2: 21.02.14 - 09.01.15 (323 Tage, muss angepasst werden) EZ Kind 1: 10.01.15 - 17.06.15 (Rest von 159 Tage vor 3. Geburtstag, Enddatum muss eingehalten werden) EZ Kind 2: 18.06.15 - 20.02.17 (EZ bis zum 3. Geburtstag) EZ Kind 2: 21.02.17 - 29.07.17 (Übertragung von Kind 2) EZ Kind 1: 30.07.17 - 29.07.18 (Übertragung von Kind 1) Anders ausgedrückt: 1. EZ für Kind A - ca 1 Jahr und 7 Monate MuSchu 1. EZ für Kind B - ca 10,5 Monate 2. EZ für Kind A - 5 Monate 2. EZ für Kind B - 1,5 Monate 3. EZ für Kind B - 1 Jahr (das zweite Jahr) 4. EZ für Kind B - 1 Jahr (das dritte Jahr) 3. EZ für Kind A - 1 Jahr (das dritte Jahr) Gruß Sabine


SumSum076

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Und ganz einfach formuliert: Lieber AG! Ich habe zwei Kinder geboren und möchte pro Kind 3 Jahre EZ nehmen. Zwischen den Kinder liegt noch der Mutterschutz von sechs Wochen. Demnach endet die Elternzeit (6 Jahre und 6 Wochen nach der ersten Geburt) am 29.07.2018. Mit der bitte um Bestätigung.... (natürlich sollte das passender formuliert werden!) Gruß Sabine


sassyb2001

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Hallo Sabine, danke für deine ausführliche Aufstellung. Und was ist mit dem Mutterschutz 8 Wochen nach Geburt - da hab ich doch auch Anspruch drauf und bekomm ja auch wieder volles Geld wie bei Kind 1. Das war da jetzt nicht eingerechnet. Liebe Grüße


sassyb2001

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