Jenny Fe
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin wieder Schwanger ;) ich werde meine jetzige elternzeit 1 tag vor dem erneuten muschu kündigen um wieder mutterschaftsgeld und den AG zuschuss zu erhalten . Im elterngeldantrag möchte ich den mindestLohn von 300 euro beantragen da ich in den 2 Jahren nicht gearbeitet habe . Meine Frage ist ob ich die elternzeit im elterngeldantrag erwähnen muss ? Muss ich die Bescheinigung zum muschu Geld und den zuschuss mit angeben ? Wenn ja muss ich diese auch in den verschiebetatbeständen was das muschu geld und den zuschuss betrifft angeben ? Was schreib ich in die Felder ein was das Einkommen betrifft ? Ich bin weder eine hausfrau noch habe ich vorher Lohn erhalten? Nur das muschu Geld und den zuschuss . Lasse ich diese Felder einfach frei ? Und muss ich die krankenkasse über die vorzeitige Beendigung der EZ informieren? Ich wäre um eine Antwort sehr dankbar ,) LG JENNY
Hallo, 1. Die 1. EZ? nein 2. das MG spielt eigentlich keine Rolle 3. Verschiebetatbestände nur, wenn Sie sie nutzenw ollen 4. Schreiben Sie es doch so rein! Liebe Grüße NB
Jenny Fe
aber verkürzt sich der mindestlohn nicht wenn man MG bekommt und den Zuschuss auf 10 statt 12 monate LG
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