Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag bei Teilzeit in Elternzeit

Frage: Elterngeldantrag bei Teilzeit in Elternzeit

excellence22

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Sehr geehrte Frau Bader, mein errechneter ET ist der 20.03.22 und mein Mann möchte die ersten 3 LM Elternzeit (Basis EG) nehmen sowie die LM 13-16 (EG plus) und Teilzeit in Elternzeit mit 24 Std/W verteilt auf 3 Tage arbeiten. Der AG hat dem bereits zugestimmt. Es gibt allerdings für die Teilzeit in Elternzeit noch keinen Vertrag, sodass mein Mann auch nicht weiß, wie viel er genau verdienen wird. Es gibt zudem jährlich eine unterschiedlich hoch ausfallende Gehaltserhöhung. Wann muss dieser Vertrag spätestens erstellt werden? Können wir den Elterngeldantrag vorerst ohne den vorliegenden Vertrag ausfüllen? Geben wir für die Monate dann einfach EG plus an? Oder muss man direkt mitteilen, dass man in dem Zeitraum arbeitet und den Verdienst für diesen Zeitraum vorweisen? Herzlichen Dank und beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss anteilig Lohn zahlen, wenn es sich um die selbe Tätigkeit handelt. Wichtig ist, dass Ihr Mann einen Nachweis darüber hat, dass der AG den Antrag auf Ez erhalten hat und die TZ genehmigt wurde. Liebe Grüße NB


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