Katimuck
Hallo Frau Bader, Ich möchte ihnen meine Situation kurz erklären: Ich bin bei einer Stadt als Erzieherin angestellt. Ich habe dort von September 2012 bis Ende August 2013 dort mein Anerkennungsjahr gemacht und wurde anschließend übernommen. Ich habe dann einen befristeten Vertrag als Schwangerschaftsvertretung bekommen. Dieser läuft zum 31.08.2014 aus. Nun bin ich selbst schwanger geworden und werde ca. Anfang Juni 2014 das Kind zu Welt bringen. Ich gehe davon aus, das dieser Vertrag nicht verlängert wird. Nun frage ich mich, wie lange ich Elterngeld beziehen kann? Ich wurde nicht genau schlau daraus, ob ich nur bis Ende August 2014, wenn meine Vertrag endet, das Elterngeld beziehen kann, oder ob ich es trotzdem ein Jahr bzw. 14 Monate bekomme? Muss ich mich zu Ende August arbeitslos melden? Und bekommen dann ALG 1 statt Elterngeld? Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung. Liebe Grüße, Kati
Hallo, Sie bekommen ganz normal EG (12 bzw 14 Mo.) o halbiert doppelt so lange. Arbeitslosengeld 1 kann man nur bekommen, wenn das Kind von jemand anderen versorgt/ im KiGa its Liebe Grüsse, NB
mirico11
Hi, du bekommst ganz normal 12 bzw.14 Monate Elterngeld, das nach deinem Lohn berechnet wird. Nein, du musst dich nicht arbeitslos melden, da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, bekommst du kein Alg 1. Arbeitssuchend kannst du dich erst melden, wenn du wieder arbeiten gehen willst, bzw. 3 Monate vorher und deine Kinderbetreuung gesichert ist ! Evtl. Alg 2, weiß ja nicht was du und dein Mann sonst für Einnahmen habt ?! Alles was du über 300 € Elterngeld bekommst, wird dir beim Alg 2 angerechnet :( Lg
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