Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich EG bei Verzicht auf Ausklammerung der Mutterschaftsmonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie berechnet sich EG bei Verzicht auf Ausklammerung der Mutterschaftsmonate

luvi

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mehrmals gelesen, dass man bei der Berechnung des Elterngeldes auf die Ausklammerung der Mutterschaftsmonate verzichten kann, wenn sich der Verzicht nachteilig auswirken kann. Doch was bedeutet das für die Berechnung des Elterngeldes? Wenn man z.B. am 28.5. Mutterschaftschaftsbeginn hätte, würde dann das (erarbeitete) Gehalt bis einschließlich 27.5. noch bei der Berechnung berücksichtigt. Was passiert mit den 6 Mutterschaftswochen? Würden die mit 0 in die Berechnung eingehen, oder mit dem Anteil des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld? Auch wenn die Mutterschaftszeit mit 0 in die Berechnung einfließen würde, wäre der Verzicht auf die Ausklammerung in jedem Fall sinnvoll, wenn man vor der Geburt nur wenige Monate gearbeitet hat, oder? Vielen Dank für Ihre Antworten. Sie haben mir schon mehrfach weitergeholfen. Liebe Grüße Luvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Die Monate mit MG-Bezug würden in Ihrem Beispiel angerechnet, heißt, das EG wäre dann 0 Liebe Grüße NB


SumSum076

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Bei Beginn MuSchu am 28.05.14 wird der ganze Mai ausgeklammert. Und das Elterngeld würde berechnet aus dem Einkommen April 2014 bis Mai 2013. Man kann auf die Ausklammerung verzichten, auch teilweise. Und würde man auf die Ausklammerung 28.05. bis 31.05. verzichten, würde das Elterngeld aus den Monaten Mai 2014 bis Juni 2013 berechnet. Man könnte mit den Daten auch auf die Ausklammerung 28.05. bis 30.06. verzichten. Dann würden sowohl der Mai 14, als auch der Juni 14 beim Elterngeld berücksichtigt. Also Juni 2014 bis Juli 2013 Gruß Sabine


luvi

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Hallo SumSum, Vielen Dank für Deine Antwort. So ganz klar ist mir das aber noch nicht. In meinem Beispiel würde es sich also lohnen, den Mai in die Berechnung noch mit reinzunehmen. Die Monate Juni und Juli würden auch mit 0 bewertet werden, wenn man sie reinnimmt, oder? Danke Luvi


SumSum076

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Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle beim Familienministerium an, die können dir eine Antwort geben, auf die du dich auch berufen kannst. Servicetelefon: 030 201 791 30 Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr Gruß Sabine


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