kaethchen
Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen ersten Post, die Berechnung des EG ist mir klar, mir ging es um das Mutterschaftsgeld, daher gern nochmals die Schilderung des Sachverhalts: im Mai 2016 habe ich unsere erste Tochter bekommen und habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre gesetzliche EZ beantragt, das dritte Jahr geschoben. Seit November 2017 arbeite ich TZ in EZ. Nun bin ich erneut schwanger. Mein Mutterschutz beginnt 3 Tage nach dem Ablauf der 2 Jahre EZ. Ich arbeite also 3 Tage Vollzeit vor dem neuen Mutterschutz mit entsprechend höherem Gehalt. Meine Frage ist nun, was Bezugsgröße für mein neues Mutterschaftsgeld ist. Mein Vollzeitgehalt von vor der Schwangerschaft, was auch wieder mein aktuelles wäre, wenn ich nicht 3 Tage später wieder aufhören würde, oder mein aktuelles TZ-Gehalt, da die EZ gerade erst abgelaufen ist und der Berechnung ja eigentlich der Durchschnitt der letzten drei Monate vor der Schutzfrist zugrunde liegt. Oder ist EZ hiervon ausgenommen, egal ob man TZ in EZ gearbeitet hat? Vielen Dank vorab und viele Grüße!
Hallo, Sie würden die TZ ja eh mit der EZ beenden. In beiden Fällen bekommen Sie MG aus dem VZ-Lohn Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Persönlich würde ich vorsorglich beim AG einreichen, dass im hoffentlich nicht eintretenden Falle einer deutlichen Frühgeburt (vor geplantem MS) die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beendet wird. Du erhältst im Mutterschutz das Geld, was du normal in diesem Zeitraum bekommen würdest, wenn du auf Arbeit wärst, also normal das VZ Gehalt. Oder schwankt dein Gehalt jeden Monat? Nur dann würde auf einen Durchschnitt überhaupt geschaut werden. LG Lilly
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