mamamiri
Hallo, mein Sohn wurde letztes Jahr im März 2011 geboren. Ich habe daraufhin Mutterschaftsgeld und im Anschluss daran Elterngeld bis März diesen Jahres erhalten.Die Elternzeit beträgt zwei Jahre. Jetzt bekommen wir mitte September 2012 unser zweites Kind und ich wüßte gerne, wie es sich da mit der Berechnung des Elterngeldes verhält. Ist es richtig, dass die Monate April - August 2012 ohne Einkommen gewertet werden und für die Monate September 2011 - März 2012 Monate von vor der Geburt des ersten Kindes angerechnet werden? Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld und dem Geschwisterbonus? Vielen Dank schonmal :-)
Hallo, Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Der Mindestzahlbetrag ist 300 Euro, der Höchstbetrag 1.800 Euro im Monat. Darüber hinaus wird ein sogenannter Geschwisterbonus (mindestens 75 Euro/Monat) gewährt, wenn die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt lebt. Bei der Bestimmung der maßgeblichen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person für ein älteres Kind Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat oder in denen wegen einer Schwangerschaftserkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Guck mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Erneut-schwanger-waehrend-der-Elternzeit-welche-Rechte-Pflichten-habe-ich_90297.htm Ihr habt quasi die gleiche Frage gestellt. Vielleicht kannst du mit der Antwort was anfangen... Wenn nicht, frag bitte nochmal. Gruß Sabine
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