Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechne ich meinen Urlaub?

Frage: Wie berechne ich meinen Urlaub?

Sa_80

Beitrag melden

Guten Abend. Das ist meine erste Schwangerschaft. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 27.07.19. Ich muss jetzt den Urlaub für 2019 einreichen. Ich habe 32 Tage im Jahr Urlaub. Muss ich den ganzen Urlaub vor den Mutterschutz nehmen oder nur anteilig? Mir wurde gesagt ich muss 12(Monate) : 6 (Monat des Mutterschutz) × 32 (Urlaubstage) rechnen. MfG SA_80


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben Anspruch für jeden Monat, den Sie nicht komplett in EZ sind. Wenn also der Mutterschutz tatsächlich (kommt auf den tatsächlichen ET an) bis in den November reicht, wird der Anspruch um 1/12 gekürzt. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Wer immer dir das gesagt hat, hat schon mal Mist gebaut. oder in Mathe eine glatte 6-. Dir steht Urlaub für jeden vollen Monat zu den du nicht in EZ bist. Also nicht nur bis zur Geburt sondern bis Ende Mutterschutz nach Geburt. Wenn Kind wirklich am 27,07 kommt, was eher unwahrscheinlich ist, dann rechne mal mit Mutterschutz so bis Ende September. Heißt also dir stehen 9/12tel deines gesamten Jahresurlaubes zu. Nach Dreisatz also 32 durch 12 und das Ergebnis dann mal 9. Wären dann 24 Tage statt 64 wie bei deiner oben genannten Rechnung. Viele AG sagen das der Urlaubsanspruch bis zum voraussichtlichen ET genommen werden soll, der nach der Geburt kann oft bestehen bleiben, der verfällt nicht. Und zwar bis zum Folgejahr indem Deine EZ endet. Mein Rat also, frag bei euch im Personalbüro nach was denen am liebsten ist. Die können es dir dann auch genau ausrechnen.


Sa_80

Beitrag melden

Danke für dir schnelle Antwort. Damit kann ich was anfangen. Ich muss meinen Text korrigieren:-) Den Rechenweg hatte ich falsch aufgeschrieben. LOL Mir wurde gesagt 32÷12×6.....war dann doch nicht ganz so falsch..... Mfg Sa_80


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten.  was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...