hajahe
Guten Morgen! Ich bin in der 33. Ssw und möchte zum ersten Mal elternzeit beantragen. Der vorr. Et ist am 12.09.14. Ich möchte 12 Monate zu hause bleiben und mein Mann möchte vom 9.-10. Sowie vom 13.-14. Lebensmonat die partnermonate nehmen. Ich hatte vor die elternzeit so zu beantragen: Bsp. Kind kommt am 12.9.14- also geht die elternzeit 12 Lm bis zum 11.09.15 Jetzt habe ich aber im Internet gelesen dass es jemand ab ende der Mutterschutz frist für 10 Monate beantragt hat. Bei mir würde der mutterschutz am 7.11.14 enden. Dann wäre aber entsprechend meine elternzeit schon einige Tage früher vorbei? ? Wie berechne ich denn jetzt richtig die 12 Monate?? Freue mich über Antworten!
Hallo, EZ: können Sie ab Geburt bis zum 3 Geb. so beantragen, wie Sie möchten, Frist 7 Wo nach geburt. Man kann nur ohne ZUstimmung des AG verlängern, wenn man mind. 2 Jahre beantragt hat. EG: Die Eltern können sich die 14 Mo. frei verteilen, nur die Monate, in denen die Mutter MG bekommt,werden automatisch ihr zugerechnet und aufgerechnet Liebe Grüße NB
peekaboo
Du musst nur bei drei Jahren Elternzeit am 3. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten. Möchtest Du dann wieder arbeiten? Wenn ja voll oder Teilzeit? Bei Teilzeit würde ich trotzdem die volle Elternzeit beantragen mit dem Zusatz während meiner Elternzeit möchte ich von bis arbeiten. LG Peeka
hajahe
Also eigentlich ist es so: ich hab eine teilzeitstelle ( dort möchte ich 24 Monate elternzeit nehmen. ) und dann habe ich noch eine 400 Euro stelle wo ich nach den 12 Monaten wieder einsteigen will Ist das überhaupt so möglich? ?? Fragen über Fragen. ..
peekaboo
möchtest Du das Dritte Jahr aufheben? Wenn nicht, würde ich die vollen Drei Jahre nehmen, weil während der Elternzeit bist Du nicht kündbar und Krankenversichert (falls Du nicht verheiratet bist, oder Dein Mann Privat versichert ist)... LG Peeka
SumSum076
Du hast bei jedem AG das Recht auf 3 Jahre Elternzeit. Daher kannst du bei dem einen AG 2 Jahre (A) nehmen und bei dem anderen (B) 12 Monate. Bei AG A kannst du dann noch um 1 Jahr (bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag) verlängern. Bei AG B noch um 2 Jahre. Da du bei AG B aber nur 1 Jahr angemeldet hast, kann dieser AG die Verlängerung ablehnen. Ich würde - wegen des Kündigungsschutzes - bei beiden Stellen 3 Jahre EZ anmelden! Und bei AG A "Teilzeit in Elternzeit" beantragen ab dem 2. Geburtstag (bzw Tag danach, Montag danach, Ferienende...) und beim AG eben für die Zeit nach dem 1. Geburtstag "Teilzeit in Elternzeit". Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Wichtig ist, Du darfst nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten, auch durchschnittlich nicht. Bin mir nur nicht sicher ob die 30 Std PRO Job gerechnet werden, oder für beide zusammen. Arbeitest du mehr als die 30 erlaubten Std, dann wird die Elternzeit beendet. Mein Rat wäre aber auch, wenn du eh nur Zeilzeit bei dem einen AG arbeitest, da mind 2 Jhare, besser gleich die 3 Jahre anzugeben. Und leichter zu rechnen ist es halt wenn du das ab Geburt machst, dann sparts du dir das ganze HickHack mit der Rechnerei. Durch das absolute BV welches man eben 8 Wochen nach der geburt als Frau hat, langt es wenn du die Elternzeit bis spätestens 1 Woche nach der Geburt beim AG abgibst. Duieses erst Mutterschutz, dann Rest Elternzeit macht das ganze unnötig kompliziert, und nicht selten schleichen sich da dann eben Fehler ein. Problem ist halt, viele nutzen einfach nur vorgefertigte Schreiben aus dem Internet, und da grassiert das noch recht häufig rum. Wie Du udn Dein Parnter die Elterngeldmonate unter euch aufteilen ist eher erst einmal egal, ausser du willst in den Monaten wo er daheim ist dann arbeiten. Persönlicher rat allerdings an Dich, ihr solltet die zusammenhängend nehmen. Das wäre nicht der erste Papa der erst 2 Monate nehmen will, dann aber zB wegen Jobwechsel oder sonstigem dann doch nur einen Monat nimmt. Und dann muß er das bereits bekommende Elterngeld wieder zurückzahlen. Im übrigen darf er genauso bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, was auch bedeutet, er darf auch bis zu 30 Std die Woche wahlweise arbeiten. Falls er also auch einen Teilzeitjob hat. Oder er Teilzeit mache will udn gleichzeitig Elterngeld beziehen, auch das wäre möglich. Dann allerdings wird das Einkommen beim Elterngeld entsprechend gegengerechnet. Mitunter sind AG von Männern ja nicht so begeistert wenn die mit Elternzeit um die Ecke kommen, das wäre ein Kompromiss - als Vorschlag. Mein Rat, schaut mal hier rein: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse.html?thema=thema-elternzeit-elterngeld Und letzter Tip, denkt auch an die Eingewöhnung wegen Betreuung wenn ihr beide wirklich wieder arbeiten geht. Oft werden die Kinder nur zum August aufgenommen, zumindestens bei KiTas. Tagesmütter sidn eine andere Sache, die sind da öfters flexibler. Und Eingewöhnung kann 2 Wochen dauern, aber auch 1 Monat.
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