Sehr geehrte Frau Bader, da ich mehrfach ein zu geringes Gehalt erhalten habe, habe ich bei meinem AG Widerspruch dagegen eingelegt und später auch die Verzugskostenpauschale bzw. Verzugszinsen geltend gemacht. Jetzt habe ich eine Mitteilung erhalten, dass im Arbeitsverhältnis ein Widerspruch nicht angezeigt ist und die Verzugskostenpauschale nicht zum tragen kommt, obwohl das Geld immer verspätet nachgezahlt worden ist. Was sagen Sie dazu? Vielen Dank!
von Vicky167 am 21.12.2017, 15:41