Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Widerspruch Vaterschaftsaberkennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Widerspruch Vaterschaftsaberkennung

lilifee-hl

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Hallo Zur Vorgeschichte: Mein Noch-Ehemann ist nicht der (leibliche) Vater meines nach Scheidungsantrag geborenen Sohnes, welcher nach 1, 5 Jahren Trennung auf die Welt kam. Da mein neuer Lebensgefährte der leibliche Vater ist, möchte er natürlich die Vaterschaft anerkennen. Dazu bewegte ich nach langer Diskussion meinen Noch-Ehemann zur Vaterschaftsaberkennung. Nach Unterschift beim Standesamt droht dieser nun mit Widerspruch. Nun meine Frage: Wie lange, wenn überhaupt, ist es möglich eine Vaterschaftsaberkennung zu widersprechen? Hoffe auf baldige Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, iIhr noch Ehemann, der nicht der Vater ist, hat der Anerkennung durch den leiblichen Vater zugestimmt und droht nun, dies rückgängig zu machen? Dann können Sie doch immer noch gerichtlich gegen ihn vorgehen, die Vaterschaft kann doch einfach festgestellt werden. Liebe Grüße, NB


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