Mitglied inaktiv
hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen zur Elternzeit: Im Mai endet das erste ( von zwei ) Jahren meiner beantragten Elternzeit. Ich möchte versuchen, wieder Teilzeit in den Beruf einzusteigen, weiss aber nicht, ob auf Dauer die Betreuung meines Sohnes gesichert ist. Was wäre, wenn ich nach ein paar Monaten sehe, dass es absolut nicht funktioniert und wieder aufhören möchte zu arbeiten? Ist meine Elternzeit dann weg? Oder liegt die quasi ab dem Zeitpunkt wo ich wieder arbeite "auf Eis"? Muss mein Arbeitgeber mir eine Teilzeitstelle ermöglichen? Wenn Teilzeit in meinem alten Job nicht möglich ist, darf ich dann woanders arbeiten? Gibt es irgendwelche sehr wichtigen Dinge zu beachten, wenn ich wieder anfange zu arbeiten? Bzgl. Krankenversicherung, Rentenvers., o.ä.? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!
Hallo, man kann zeitlich befristet einen Vertrag über die TZ schließen (zB für die Zeit von EZ). Wenn es nicht klappt, kann man nur die TZ kündigen. Gruß, NB
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Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
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Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
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