Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist die Folgende. Ich bin 24 und aktuell schwanger in der 33. Woche. Entbindungstermin ist der 5.4.2022. Seit Oktober bin im Beschäftigungsverbot. Ich übe nur einen Minijob im Einzelhandel aus neben meinem Psychologie Fernstudium und bin über meinen Mann familienversichert. Nun habe ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber erhalten, dass mein Vertrag Mitte Februar ausläuft. Ich dachte bis dahin, dass ich in Elternzeit gehen kann, habe nun aber gelesen, dass es nicht so ist, wenn der Vertrag vorher endet. Ich bin auf die Elternzeit angewiesen, da mir während dieser in meinem Studium 6 kostenlose Pausenmonate zustehen, die ich unbedingt brauche für die Zeit nach der Geburt. Jetzt bin ich gerade ganz verzweifelt. :( Es ist ja jetzt 8 Wochen vor der Geburt nicht mehr möglich, eine neue Arbeit zu finden. Haben Sie irgendeine Information/Tipp für mich, die ich vielleicht übersehen habe? Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre Antwort!

von Jofrie am 09.02.2022, 10:59



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Hallo, habe ich es richtig verstanden, dass der Vertrag befristet ist und ausläuft? Dagegen kann man rechtlich nichts machen, Schwangerschaft und Elternzeit stehen dem nicht entgegen. Je nach Verhältnis zum AG kann man versuchen, den Vertrag um die besagten 6 Monate zu verlängern, um das Problem der Freistellung zu umgehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2022



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Ohne AG keine Elternzeit. EG gibt es die 300,-- Euro Mindestsatz. Sind die Pausenmonate an EZ oder EG geknüpft?

von KielSprotte am 09.02.2022, 11:16



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Du bist doch familienversichert. Dann nimm doch nach der Geburt deine 6 Pausenmonate. Dazu brauchst du doch keinen AG, oder?

von Pamo am 09.02.2022, 11:17



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Ich studiere im Fernstudium und dieses ist kostenpflichtig. Kostenlose Pausenzeit, in der ich die Studiengebühr nicht zahlen muss, kann ich nur nehmen, wenn ich in Elternzeit bin.

von Jofrie am 09.02.2022, 11:34



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Bist du dir sicher, dass die kostenlose Pausenzeit an Elternzeit bei deinem Arbeitgeber gebunden ist und nicht daran, dass du bei deinem Fernstudium "Elternzeit" einreichst / dich beurlauben lässt? Oder ist dein Fernstudium irgendwie an deinen Minijob gebunden? Ich würde mich mit dem Studieninstitut in Verbindung setzen (Studienberatung, FamilienService o.ä.). Und was heißt "Nun habe ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber erhalten, dass mein Vertrag Mitte Februar ausläuft." - war dein Vertrag bis MItte Februar befristet? Dann würde es ja keinem Schreiben deines Arbeitgebers bedürfen, sondern der Vertrag würde einfach mit der Befristung enden.

von Schmetterfink am 09.02.2022, 11:48



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Vielen Dank für deine Antwort! Mir liegt nur die Information der Uni vor, dass mir während der Elternzeit die Pause zusteht. Ich habe jetzt nochmal an dorthin geschrieben und nachgefragt.

von Jofrie am 09.02.2022, 12:09



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

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von peekaboo am 09.02.2022, 16:15



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Irgendwie wirkt es so als wäre es für sie überraschend, dass der Vertrag ausläuft. Wussten Sie davon nicht? Steht das nicht in ihrem Vertrag drin, welchen sie mal unterschrieben haben? Wenn es darin steht ist alles richtig und nett von ihrem AG das nochmal mitzuteilen. Wenn es nicht drin steht kann er den Vertrag nicht einfach auslaufen lassen. In dem Fall können sie dagegen vorgehen. Ich hoffe, das Schreiben ist noch keine 3 Wochen alt. Sie sollten dann schnellstens rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ohne AG bekommen sie auch nur Mutterschaftsgeld von der KK. Haben Sie sich bereits arbeitssuchend gemeldet? Dann können sie ALG 1 beziehen bis das Baby da ist. Danach gibt es EG und kein ALG 1, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wenn es zwingend notwendig ist für die Fernuni, dass sie nur mit AG die Pause bekommen, reicht da der Minijob nicht aus? Wie wollen sie es nach den 6 Monaten machen? Was ist da ihr Plan?

von Ani123 am 09.02.2022, 18:20



Antwort auf: Wichtige Frage zur Elternzeit bei auslaufenden Vertrag

Ani sie hat ja nur den Minijob der jetzt vor Mutterschutz ausläuft

Mitglied inaktiv - 09.02.2022, 18:30



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