Mitglied inaktiv
hallo, im moment bin ich arbeitslos, da ich nur einen befristeten arbeitsvertrag hatte (bis Dez 09) und bekomme nun bis ende juli Elterngeld. nun war ich beim arbeitsamt um arbeitslosengeld I zu beantragen, welches mir ja auch zusteht. die lieben leute meinten aber ich müsse mich schon nach einer neuen stelle bemühen, sonst kriege ich kein geld. ´wie soll das gehen? meine tochter ist erst 9 monate, wer achtet auf mein kind wenn ich arbeiten gehe??? gibt es da eine regelung, dass ich mein kind betreuen kann und dennoch geld bekomme??? vielen dank im vorraus...mfg bonita ;)
Hallo, ArbGeld I bekommt nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ansonsten ArbGeld II Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nö, steht Dir auch nicht zu, solange Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Dann musst Du ALG2 ( Hartz4 ) beantragen. Wenn Du Betreuung für die Kleine hast ( Tagesmutter / Krippe ), dann kannst Du auch ALG1 beantragen. Solltest Du nur Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dann minimiert sich da auch Dein Anspruch in der Höhe. Alles ganz richtig und normal.
Mitglied inaktiv
..du hast nur anspruch auf ALG2, und dabei kannst du bei deinem kind zuhause sein. niemand kann dich zwingen es so früh abzugeben. aber du hast keinen anspruch auf ALG1..- es sei denn du kriegst die kleine betreut.. da hat panija schon recht.. lg
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