Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werden Partnerschaftsmonate auch ausgeklammert bei Berechnung EG für das 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Werden Partnerschaftsmonate auch ausgeklammert bei Berechnung EG für das 2. Kind

Kärchen

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Hallo Frau Bader Ich habe nun überall gelesen, dass man bei der Berechnung des Elterngeldes für ein 2. Kind Monate, in denen man Basiselterngeld oder Elterngeld plus bezogen hat bis zum 14. LM von Kind 1ausklammern kann. Gilt das auch, wenn in diesen 14. LM die 4 gemeinsamen Partnerschaftsmonate genommen wurden, in denen beide Elternteile in TZ arbeiten? Dazu kann ich so explizit nichts finden. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es werden nur die Monate ausgeklammert, die der jeweilige Partner genommen hat. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, es werden alle Elterngeldmonate ausgeklammert, die in den ersten 14 Lebensmonaten genommen werden, unabhängig davon, welche Art des Elterngeldes genutzt wird.


drosera

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Hallo Kärchen, ich bin mir nicht sicher, ob Frau Bader deine Frage richtig verstanden hat Du meinst doch die PartnerschaftsBONUSmonate, nicht wahr? Dann solltest du die Frage noch einmal korrigiert einstellen.


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