Berechnung von Elterngeld bei 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung von Elterngeld bei 2. Kind

Hallo, ich habe letztes Jahr im September mein erstes Kind bekommen und mein Elterngeld auf 2 Jahre teilen lassen, in meinem Beruf arbeite ich zur Zeit nicht, hab aber seit ein paar Monaten ein nebengewerbe und verkaufe dort selbstgenähte kinderkleidung (verdiene kaum etwas, so ca 50€ im monat) Nun planen wir unser zweites Kind und sind ein wenig überfragt was das Elterngeld angeht. Wenn unser zweites Kind noch während der Elternzeit zur Welt kommt, wird dann mit meinem Gehalt gerechnet das ich vor der Geburt des erstes Kindes habe oder habe ich dann quasi kein Einkommen weil ich beim Elterngeld plus nicht nebenbei bei meinem Arbeitgeber gearbeitet habe? Und wie hält sich das mit dem nebengewerbe, wie wird das berechnet?

von SusiFantastic am 29.09.2018, 05:46



Antwort auf: Berechnung von Elterngeld bei 2. Kind

Hallo, wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, in welchem Sie kein Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2018



Antwort auf: Berechnung von Elterngeld bei 2. Kind

Es werden die 12 Monate von vor der Geburt des Kindes genommen. Bsp. käme das 2.Kind ca. Mitte August 19 und du würdest die EZ vom 1.Kind zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, dann würden zur Berechnung die Monate Mitte September 18 (gehe jetzt im Beispiel mal davon aus, dass dein 1.Kind Mitte Sept. 17 geboren ist) bis Mitte August 19 + Juli 17. - 11 Monate (Sept.18-Aug.19) sind vor der Geburt - EG, auch wenn es auf 24 Monate verteilt ist, es rechnet sich nur auf 12 Monate. Alle Monate danach sind in deinem Fall mit deinem Nebeneinkommen zu berechnen (das ist besser als gar nichts und macht bei 50€ ca.33€). - der 12.Monat der Berechnung wird von vir der Geburt des 1.Kindes genommen und somit vermutlich mit VZ-Gehalt berechnet Trotzallem glaube ich, dass trotz Nebenjob, du wirst vermutlich nur den Mindestsatz von 300€ bekommen. Um mehr raus zu holen müsste dein Verdienst höher sein. Fu hast zwar gesamt ca.10 Wochen (1 VZ-Monat+6Wochen Mutterschutz), aber ob das reicht um auf viel mehr zu kommen? Die EZ für das 1.Kind beendest du am Tag vor Beginn des Mutterschutzes für das 2.Kind. Das noch verbliebene EG (im Beispiel 1 Monat) läsdt du dir als Einmalzahlung auszahlen (besonders relevant wenn es noch mehr Monate sind). Warum? Das EG vom 1 Kind wird zwar weiter gezahlt, aber es wird mit dem EG vom 2.Kind berechnet und das wird dadurch niedriger. Meine Schwester hat im Juli 17 ihr 1.Kind bekommen, 2 Jahre EZ mit EG-Bezug. Im Februar 19 erwartet sie ihr 2.Kind. Die EG-Stelle hat ihr obiges erzählt und sie wurd es sich auszalen lassen. Denn bei khr sind bereits 0-Runden drin. Das EG wird ca.400€/monatlich weniger sein als beim 1.Kind und wenn dann noch das EG vom 1.Kind mit angerechnet werden würde. Aber dafür braucht man auch die richtigen Leute in der EG-Stelle am Telefon. Die erste Auskunft war: EG 1.Kind und EG 2.Kind beeinflussen sich nicht. Sie hat dann im Internet rechechiert und nochmal da angerufen. 2.Auskunft war dann die obigere. Man muss es nur wissen um handeln zu können. Und der Geschwisterbonus steht euch noch zu bis das 1.Kind 3 Jahre ist.

von Ani123 am 29.09.2018, 21:30



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