Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer zahlt die Aufstockung beim Mutterschutzgeld bei 4Wochen Krankengeldbezug?

Frage: Wer zahlt die Aufstockung beim Mutterschutzgeld bei 4Wochen Krankengeldbezug?

Lolle33

Beitrag melden

Hallo! Ich bin jetzt in der 24 Ssw und konnte bis jetzt normal in Vollzeit arbeiten gehen, nun möchte mich aber meine Ärztin bis zu Beginn meines Mutterschutzes krank schreiben. Eine BV kann sie mir angeblich nicht ausstellen, da weder meine Gesundheit noch die des Kindes schwer gefährdet ist. Das heißt ich würde gute 4 Wochen Krankengeld beziehen. Da es eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung ist fällt das Krankengeld ja zum Glück nicht mit in die Elterngeldberechnung, aber wie sieht es da bei der Aufstockung zum Mutterschutzgeld aus? Wird die Aufstockung dann trotzdem vom Arbeitgeber gezahlt oder bekomme ich weiterhin Krankengeld als Aufstockung?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen Frau Bader, mein Mann hat von 11/23 - 02/24 Krankengeld bezogen. Seit 03/24 arbeitet er wieder voll. Wir erwarten im Mai unser Baby und planen eine 7 monatige Elternzeit für meinen Mann. Aktuell hat er wieder gesundheitliche Beschwerden (selbe Verletzung die bereits zum Krankengeldbezug geführt hatte). Wir haben jetzt h ...

Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Wür ...

Hallo Frau Bader,  wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...

Guten Tag sehr geehrte Frau Bader, erst einmal möchte ich mich herzlich für die Möglichkeit bedanken, hier im Forum teilnehmen zu dürfen und meine Frage zu stellen. Seit Februar 2024 befinde ich mich im Krankenstand und daher seit April im Krankengeldbezug innerhalb eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Inzwischen bin ich in der 14. W ...

Guten Abend,  Ich habe im Februar eine Totgeburt gehabt. Ich bin derzeit krankgeschrieben. Ich hatte ein befristetes Verhältnis und bin demnach nicht mehr im Verhältnis. Ich habe Bewerbungen geschrieben aber es kam nichts positives dabei raus. Ich bin nun frisch schwanger. Wie verhält sich das mit der KK und dem Krankengeld? Bekomm ich jetzt ke ...

Liebe Frau Bader,    folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig?   Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss. Ich habe einen Vollzeitvertrag und bin fest angestellt. Mein erstes Kind wurde 2022 geboren und ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich hatte vor der Elternzeit meine Stunden auf 30 reduziert. Dies war befristet bis Ende 2024. Januar 2025 fing ich an, bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Eltern ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...