Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer zahlt bei einem Beschäftigungsverbot, nachdem der Vertrag ausgelaufen ist

Frage: Wer zahlt bei einem Beschäftigungsverbot, nachdem der Vertrag ausgelaufen ist

SuseW

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Hallo Frau Bader, Mein Problem ist folgendes. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2013 und würde danach in die ALG1 Verordnung fallen. Der vorraussichtliche Geburtstermin ist am 28.04.2014. Nun ist es so, daß mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen will. Ich weiß das bis Ende des Jahres mein Arbeitgeber mir mein volles Gehalt weiter zahlt und dies sich dann von der Krankenkasse zurückholt. Meine Frage ist: Wer zahlt dann? Direkt die Krankenkasse oder das Arbeitsamt? Und von welchen Wert wird dann das Geld berechnet? Macht es einen Unterschied ob man ein individuelles oder allgemeines Beschäftigungsverbot hat? MfG Susann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist ein Problem, denn die Arbeitsämter stellen sch oft auf den Standpunkt, dass man nichts bekommt, weil man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB


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