SuseW
Hallo Frau Bader, Mein Problem ist folgendes. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2013 und würde danach in die ALG1 Verordnung fallen. Der vorraussichtliche Geburtstermin ist am 28.04.2014. Nun ist es so, daß mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen will. Ich weiß das bis Ende des Jahres mein Arbeitgeber mir mein volles Gehalt weiter zahlt und dies sich dann von der Krankenkasse zurückholt. Meine Frage ist: Wer zahlt dann? Direkt die Krankenkasse oder das Arbeitsamt? Und von welchen Wert wird dann das Geld berechnet? Macht es einen Unterschied ob man ein individuelles oder allgemeines Beschäftigungsverbot hat? MfG Susann
Hallo, das ist ein Problem, denn die Arbeitsämter stellen sch oft auf den Standpunkt, dass man nichts bekommt, weil man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, vielen Dank für das rasche Antworten auf meine Frage. Sie hatten mir einen Link geschickt der irgendwie nicht funktioniert. Dieser lautet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html kann es sein das da irgendwie ein Fehler ist? MfG Susann
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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