Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer kann mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Frage: Wer kann mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Bohne2015

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Hallo, ich arbeite auf 400€ Basis in einem Kaufhaus um abends (von 18:30 bis 22:30) din Regal einzuräumen. Ich bin jetzt mit meinem zweiten Kinder schwanger. Und hab den Arbeitgeber auch sofort darüber informiert. Und musste ganz normal weiter arbeiten. Ich habe jetzt zwei Monate gekämpft, dass ich nicht mehr Nachts arbeiten muss. Jetzt arbeite ich von 16:00 bis 20:00 Uhr muss aber weiter ca. zwei Meter hohe Paletten mit dem Hubwagen ziehen und die schweren Kartons heben und die Produktion in die Regale räumen (heben, strecken und hocken) Ich bin nach der Arbeit total fertig. Hab schmerzen im Bauch, Rücken und Beinen und liege oft noch zwei Tage nach einem Arbeitstag mit sehr starker Migräne im Bett. Ich war schon bei sämtlichen Ärzten (Frauenarzt, Hausarzt, Neurologe) und jeder sagt er darf mir kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Jetzt war ich zum wiederholen mal beim Betriebsarzt und dieser hat gesagt dass er mir endlich ein Beschäftigungsverbot gibt (bin jetzt in der 20 Woche). Jetzt hab ich aber vom Personalchef die Info bekommen, dass der Betriebsarzt kein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der AG die Regeln nicht beachtet würde ich mich zeitnah an das Gewerbeaufsichtsamt wenden Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du solltest die Gewerbeaufsicht einschalten und den Arbeitsplatz überprüfen lassen. Es muss jemand prüfen, ob die Arbeitsbedingungen dem MuSchG gemäß zumutbar sind. Dann wirst du entweder eine andere, leichtere Tätigkeit bekommen oder freigestellt werden. Über das BV entscheiden andere, nicht die Schwangere.


mellomania

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wie uriah schreibt, ist das sache des arbeitgebers. nicht eines arztes, da es um die arbeitsbedingungen und den arbeitsplatz geht. der arbeitgeber muss eine gefährdungsbeurteilung durchführen und dir dann einen andren platz oder andre tätigkeiten im erlaubten zeitrahmen zuteilen. erst wenn er das nicht kann, muss er dir ein bv aussprechen.


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