Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer kann mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Frage: Wer kann mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Bohne2015

Beitrag melden

Hallo, ich arbeite auf 400€ Basis in einem Kaufhaus um abends (von 18:30 bis 22:30) din Regal einzuräumen. Ich bin jetzt mit meinem zweiten Kinder schwanger. Und hab den Arbeitgeber auch sofort darüber informiert. Und musste ganz normal weiter arbeiten. Ich habe jetzt zwei Monate gekämpft, dass ich nicht mehr Nachts arbeiten muss. Jetzt arbeite ich von 16:00 bis 20:00 Uhr muss aber weiter ca. zwei Meter hohe Paletten mit dem Hubwagen ziehen und die schweren Kartons heben und die Produktion in die Regale räumen (heben, strecken und hocken) Ich bin nach der Arbeit total fertig. Hab schmerzen im Bauch, Rücken und Beinen und liege oft noch zwei Tage nach einem Arbeitstag mit sehr starker Migräne im Bett. Ich war schon bei sämtlichen Ärzten (Frauenarzt, Hausarzt, Neurologe) und jeder sagt er darf mir kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Jetzt war ich zum wiederholen mal beim Betriebsarzt und dieser hat gesagt dass er mir endlich ein Beschäftigungsverbot gibt (bin jetzt in der 20 Woche). Jetzt hab ich aber vom Personalchef die Info bekommen, dass der Betriebsarzt kein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn der AG die Regeln nicht beachtet würde ich mich zeitnah an das Gewerbeaufsichtsamt wenden Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du solltest die Gewerbeaufsicht einschalten und den Arbeitsplatz überprüfen lassen. Es muss jemand prüfen, ob die Arbeitsbedingungen dem MuSchG gemäß zumutbar sind. Dann wirst du entweder eine andere, leichtere Tätigkeit bekommen oder freigestellt werden. Über das BV entscheiden andere, nicht die Schwangere.


mellomania

Beitrag melden

wie uriah schreibt, ist das sache des arbeitgebers. nicht eines arztes, da es um die arbeitsbedingungen und den arbeitsplatz geht. der arbeitgeber muss eine gefährdungsbeurteilung durchführen und dir dann einen andren platz oder andre tätigkeiten im erlaubten zeitrahmen zuteilen. erst wenn er das nicht kann, muss er dir ein bv aussprechen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...