Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wenn ich zum Anfang der Elternzeit kündige steht mir das Elterngeld noch zu ?

Frage: Wenn ich zum Anfang der Elternzeit kündige steht mir das Elterngeld noch zu ?

Galaxy78

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Hallo Frau Bader, Wenn ich nach meinem Mutterschutz d.h nach 8 Wochen meiner Geburt zu meiner Elternzeit kündige, steht mir mein Elterngeld dann noch zu ??


la-floe

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hi, warum solltest du das tun? floe


Mitglied inaktiv

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Elterngeld ja, Elternzeit nein. Weil ohne AG keine Elternzeit. Heißt auch, es kann ein Problem geben bezüglich Krankenversicherung wenn das Elterngeld durch ist. Sinn und Verstand zu kündigen erschließen sich aber nicht. Ich wüsste nicht einen Grund warum man einen Vorteil haben sollte wenn man nach dem Mutterschutz kündigt. Dazu ab gibt es sicherlich auch im nachhinein dann eine Sperre beim Arbeitsamt wenn es dann irgendwann wieder heißt neue Arbeitsstelle suchen. Warum nicht die EZ nutzen, innerhalb dieser was neues suchen und dann erst kündigen. Oder sofern man nicht vor hat überhaupt je wieder zu arbeiten bzw nicht so schnell, erst dann kündigen wenn man die EZ voll ausgenutzt hat. Zumal man nicht einmal innerhalb der EZ in Arbeitsnähe wohnen muss, nicht mal innerhalb von Deutschland. Man muss dann aber eben nur später dran denken rechtzeitig zu kündigen.


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