windelbomber
Und jetzt im Juni/Juli schwanger werden würde (meine kleine wird im April 2 jahre) Wieviel Elterngeld würde mir zustehn?bzw aus was würde man es berechnen Danke
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz.
windelbomber
ok. danke ich verstehe. und wie ist das dann wenn ich z.b. im März entbinde. dann hab ich ja erst Oktober-März 50% gearbeitet.also 5 Monate. Und wenn du sagst Elterngeld wird aus den letzten 12 MOnaten berechnet. was wird dann noch zur Berechnung hergezogen? Was ich als Elterngeld bekommen hab?
Sternenschnuppe
Elterngeldmonate bis zum 1. Geb. des Kindes zuvor werden durch altes Gehalt vor diesem Kind ersetzt. Monate nach dem 1. Geburtstag ohne Einkommen mit 0€. Dementsprechend kann man es sich ausrechnen.
windelbomber
Vielen lieben Dank Also ist alles doof, wenn man nicht wieder 12 Monate arbeitet nach der Elternzeit.
Sternenschnuppe
Nö, Sie ist doch erst 1 geworden im April. Also zählt es erst ab diesen Monat mit 0€. Müsstest halt dann ab Oktober ersteinmal so arbeiten dass Du die 5 Monate mit 0 wieder durch Teilzeitlohn ersetzt hast um das etwas auszugleichen. Oder eher wieder anfangen um weniger Nullrunden zu haben. Ist ne Rechensache Dadurch dass es 12 x rückwirkend ab Mutterschutz gerechnet wird wäre es also sinnvoll so schnell wie möglich schwanger zu werden, oder aber eben erst wenn Du wieder genug erwirtschaftet hast. Alles was altes Elterngeld ist aus dem ersten Jabr würde ja durch den Vollzeitlohn ersetzt.
windelbomber
ach je..irgendwie versteh ichs nicht... sorry.
Sternenschnuppe
Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes für welches Elterngeld bezogen werden soll. Immer. Je mehr Verdienst da reinfällt desto besser. Elterngeldmonate aus Bezugsmonaten ( also bis zum ersten Geb. ) werden durch alten Lohn ersetzt. Würde Dein Mutterschutz also im Februar beginnen zählen Januar 15 - Februar 14. Februar - April gab es noch Elterngeld, also älter Lohn plus bis Oktober 0€ und dann Teilzeit bis Januar. Diese Summe durch 12 ergibt die Basis. Arbeitet man gleich nach dem ersten Geburtstag wieder hat man keine Nullrunde. Oder aber eben später schwanger werden so dass man 12 Monate mit Teilzeitgehalt zusammenbringt und davon dann Elterngeld bekommt. Besser kann ich es grad nicht erklären
windelbomber
Danke. jetzt hab ichs verstanden
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