Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wenn Elterngeld erst ab dem 4. Lebensmonat beantragt wird, zwei Monate mehr Geld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wenn Elterngeld erst ab dem 4. Lebensmonat beantragt wird, zwei Monate mehr Geld

BabyAnna

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Hallo, wenn ich mein Elterngeld direkt nach der Schutzfirst nehme wird diese Angerechnet und bekomme gar nicht wirklich 12 Monate Elterngeld wie es so schön heißt sondern 2 Monate Mutterschaftsgeld (von AG und Krankenkasse) und 10 Monate Elterngeld. Nur wenn ich meine Elternzeit erste ab dem 4. Lebensmonat nehme in welcher Konstellation auch immer bekomme ich tatsächlich 12 Monate. Ich verschenke also ganze zwei Monate wenn ich die Zeit direkt im Anschluss an die Schutzfrist nehme - sehe ich das richtig? MFG BabyAnna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann würde es doch jeder später nehmen. Das geht nicht. Man bekommt de facto nur 10 Mo., wenn man AN ist Lieeb Grüsse, NB


SumSum076

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Wo hast du denn die Info her, dass das MuSchu-Geld nicht angerechnet wird, wenn man das Elterngeld "später nimmt"? Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Das stimmt nicht, geht ja auch gar nicht, denn Elterngeld wird maximal eh nur 14x gezahlt ( 12x + 2 wenn alleinerziehend mit alleinigem ABR oder Partnermonate ) In den ersten 2 Monaten hast Du natürlich Anspruch auf Elterngeld, aber der Mutterschutzlohn ist deutlich höher, würdest Du da lieber 67% nur haben? Dadurch geht das Elterngeld ansich erst ab dem 3. Lebensmonat los in der Auszahlung für Frauen die gearbeitet haben. Frauen die nicht gearbeitet haben oder unter 300€ verdient haben bekommen es gleich, da es da dann höher ist.


Sternenschnuppe

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Meinte ich, nicht dass das falsch verstanden wird.


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